DEF/2018/07-1Expiré
6306.30.00.00
DE-20 mars 2007→19 mars 2013
Segel für Wasserfahrzeuge, sog. Segel aus Dacron, die Einfuhrware wird durch einen etwa
8 x 13 cm großen Musterabschnitt und eine Abbildung veranschaulicht,
- von dreieckiger Form, mit einer Fläche von etwa 16 m²,
- aus unterschiedlichen, 0,3 mm dicken, einfarbigen Geweben aus laut Antrag 100 % Poly-
ester (synthetische Chemiefasern); die Gewebe soll laut ergänzenden Antragsangaben
beidseitig mit Harz überzogen sein, ein Überzug ist aber mit bloßem Auge nicht wahrnehm-
bar (somit keine Meterware der Position 5907),
- durch Zusammennähen konfektioniert,
- die Spitze des stumpfen Winkels ist mit einem mit Kunststoff überzogenen Gewebe (sog.
Kunstleder) eingefasst,
- mit aufgenähten "Taschen", in die nach der Einfuhr Glasfaserstangen zur Stabilisierung
des Segels eingeschoben werden,
- mit unterschiedlich großen, eingestanzten Ösen aus unedlem Metall als Haltevorrichtung
versehen,
- wird als Segel für Jollen, moderne Fahrtenyachten und Traditionsschiffe genutzt.