DEBTI53190/19-1Expiré
6306.40.00.00
DE-2 déc. 2019→1 déc. 2022
Luftmatratze, sog. Foto siehe Anlage,
- Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Luftmatratze und einem sog. Luftpumpensack,
- zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs gemeinsam in einem Beutel aus Spinnstoffen für den
Einzelverkauf aufgemacht,
- Campingausrüstung (Luftmatratze):
-- von annähernd ovaler Form, flachliegend in den Abmessungen von bis zu ca. 230 cm x 70 cm,
-- mit einer Ober- und Unterseite aus ca. 0,1 mm dicken Geweben aus laut Antrag 100 % Polyester
(synthetische Chemiefasern), die auf der Innenseite mit dem bloßen Auge wahrnehmbar mit Kunst-
stoff (laut Antrag: TPU, kein Zellkunststoff) überzogen sind (Meterware der Position 5903); an den
Rändern sowie an den „Kammer“-Wänden miteinander verschweißt (u. a. dadurch konfektioniert),
-- mit einem Kunststoffventil zum Aufblasen bzw. Ablassen der Luft ausgestattet,
-- kennzeichnet sich aufgrund der Beschaffenheit (aufblasbare Matratze) nicht als Ware der
Position 9404,
- Luftpumpensack:
-- in Form eines nahezu zylindrischen, oben offenen Sacks, der laut Antrag als Luftpumpe dienen
soll, flachliegend in den Abmessungen von ca. 73 cm x 28,5 cm,
-- aus 0,1 mm dicken Geweben aus Spinnstoffen,
-- am oberen Rand der "Lufteinfüllöffnung" mit eingearbeiteten, flachen, biegsamen "Leisten" aus
Kunststoff verstärkt; auf der Außenseite mit einem sog. Rollverschluss aus gewebten
Gurtbändern aus Spinnstoffen und einem Klickverschluss aus Kunststoff zum luftdichten
Verschließen ausgestattet,
-- im unteren Teil mit einer doppelt gearbeiteten, flachliegend annähernd zungenförmigen Erweiterung
aus den Geweben der Luftmatratze mit einem nicht verschließbaren Luftauslass aus Kunststoff
versehen,
- im Hinblick auf den Umfang und die Verwendung bestimmt die Luftmatratze den Charakter der
Warenzusammenstellung.
"Campingausrüstung (Luftmatratze) aus Spinnstoffen"