DEBTI15870/26-1Actif
6307.90.10.00
DE-20 juil. 2026→19 juil. 2029
Tierspielzeug, Foto siehe Anlage,
- laut Antrag:
-- an einem mit der Abbildung einer stilisierten Katze bedruckten Papieretikett befestigt,
-- aus einem ca. 81 cm langen, hohlen Stab aus klarsichtigem Kunststoff, der mit sechs kleinen,
hohlen Perlen aus unedlem Metall gefüllt und am unteren Ende verschweißt ist,
-- am oberen Ende des Stabes mit einer kurzen elastischen Kunststoffhülse und einem
ca. 11,5 cm langen, biegsamen Kunststoffschlauch ausgestattet, durch den ein ca. 81 cm langes
Rundgeflecht mit enger Flechtweise und festem Gefüge (Bindfaden) geführt wird,
-- am Ende des Rundgeflechts mit einer Kunststoffkappe und einem daran befestigten, annähernd
rechteckigen, ca. 9 cm x 5 cm großen, kissenförmigen Gebilde aus Plüschgewirken versehen, in
dessen untere Schmalseite drei, ca. 10,5 cm lange Schnüre mit schlauchgewebeähnlichem
Aufbau in der Art von Bindfäden eingenäht sind,
-- alle Gewirke, Bindfäden und diesen ähnliche Schnüre (beides Meterwaren der Position 5607)
bestehen aus Spinnstoffen,
- durch Zusammenfügen konfektioniert,
- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- aufgrund der Aufmachung und der Beschaffenheit erkennbar für Tiere bestimmt, somit keine
Ware der Position 9503,
- die Spinnstoffe sind insbesondere im Hinblick auf die Verwendung der Ware als Katzenspielzeug
gegenüber den Kunststoffen charakterbestimmend; die Gewirke und die Meterwaren der
Position 5607 sind im Hinblick auf die Verwendung als Katzenspielzeug gleichermaßen von
Bedeutung; nach dem Umfang bestimmen jedoch die Gewirke den wesentlichen Charakter
der Ware.
"Andere konfektionierte Ware (Tierspielzeug) aus Spinnstoffen, aus Gewirken"