DEBTI42806/25-1Actif
6406.90.50.90
DE-19 janv. 2026→18 janv. 2029
Einlegesohlen mit sog. Postings mit Befestigungspunkten, Größe 43/44, Foto siehe Anlage,
- stellt sich als Warenzusammenstellung dar, gemeinsam mit einer Gebrauchsanweisung in
einem Karton für den Einzelverkauf aufgemacht und zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs
zusammengestellt,
- Einlegesohlen:
-- dem Umriss der Fußsohle nachgebildet,
-- aus Kunststoff und Spinnstoffen, auf der Unterseite mit einer sog. Carbon Spange ausgestattet,
-- zum Einlegen in Schuhe bestimmt,
-- herausnehmbar,
-- ohne Hinweise auf Handarbeit,
- sog. Postings:
-- acht runde Positionierungspunkte aus Kunststoff, kuppelförmig und an der Oberfläche
angeschrägt bzw. keilförmig; an der Unterseite geraut [Ø 3 cm, H: max. 1,1 cm (2x),
Ø 2,7 cm, H: max. 0,9 cm (2x), Ø 2,5 cm, H: max. 0,35 cm (2x), Ø 2 cm, H: max. 0,4 cm (2x)],
- Befestigungspunkte:
-- sechs runde, selbstklebenden Befestigungspunkte aus augenscheinlich Schlingengeweben
aus Spinnstoffen mit einem Durchmesser von ca. 3,5 cm (4 x) bzw. ca. 2,1 cm (2x),
- dienen laut Antrag dazu eine korrigierende bzw. stützende Funktion auszuüben um eine
Schmerzlinderung bei einem Patellaspitzensyndrom herbeizuführen,
- die Einlegesohlen bestimmen insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung den Charakter der Warenzusammenstellung,
- erfüllen nicht die Bedingungen zur Einreihung in die Position 9021.
"Einlegesohlen, nicht handgearbeitet"