DE19700/09-3Expiré
6804.22.18.00
DE-9 nov. 2009→8 nov. 2015
Angaben: Durchmesser: 3 mm - 800 mm - Verwendung: zum Schleifen z.B. von gehärteten Schnellarbeitsstählen oder einsatzgehärteten Stählen - Sonstiges: Schleifstoffe wurden durch Zusatz von Bindemitteln agglomeriert.
Feststellungen: Äußere Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Ein Karton mit einem Aufkleber "CBN-Schleifscheibe mit Kunstharzbindung - RB-CBN Schleifscheibe" enthielt: eine silbrige, mittig gelochte, runde, plattenförmige, schwere, im inneren Bereich verdickte Metallscheibe mit braunem Schleifbelag im äußeren Randbereich; Scheibendurchmesser: 15,0 cm; Scheibendicke: innerer Metallbereich: 8,0 mm / äußerer Metallbereich: 1,9 mm / Schleifbelagbereich: 2,6 mm.
Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend unterstellt.
Befund: Als charakterbestimmender Bestandteil der Schleifscheiben wird der Schleifbelag aus kubischem Bornitrid angesehen (Allgemeine Vorschrift 3 b). Danach handelt es sich zolltariflich bei den Waren um Schleifsteine und dergleichen, ohne Gestell, zum Schleifen, der Position 6804 des EZT.