DEBTI24134/17-1Expiré
6907.21.00.00
DE-15 janv. 2018→14 janv. 2021
Bodenplatten, sog. Feinsteinzeug EMPEROR® AiO, mit Oberfläche R11, Naturkante und sog. Betonkern,
Fotos siehe Anlage,
- ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt; die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- in unterschiedlichen Farben,
- in den Abmessungen: ca. 80 cm (Länge) x 40 cm (Breite) x 6 cm (Dicke),
- zusammengesetzte Waren aus Keramik und Beton,
- Keramik:
- - die Schauseite (Oberseite) bildend,
- - ca. 2 cm dick,
- - keramisches Erzeugnis; nach der Formgebung gebrannt; tonmineralhaltiges Material enthaltend,
- - - laut Antrag mit einem Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %,
- Beton:
- - die Unterseite bildend,
- - ca. 4 cm dick,
- die Keramik bestimmt im Hinblick auf das äußere Erscheinungsbild und die Verwendung der Waren
als Bodenplatten deren wesentlichen Charakter.
"Keramische Bodenplatten, andere als solche der Unterpositionen 6907 30 und 6907 40, mit einem
Wasseraufnahmekoeffizienten von weniger als 0,5 %"