DEBTI2715/23-1Expiré
6911.10.00.10
DE-13 mars 2023→12 mars 2026
Haushaltsartikel aus Porzellan, sog. Kaffeemühle, Foto siehe Anlage,
- aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzte Ware, bestehend aus:
- - einem annähernd zylindrischen Behälter aus Glas, der oben mit einem Schraubgewinde
versehen ist,
- - einem aufgeschraubten Gehäuse aus Kunststoff für das Mahlwerk, das am oberen Ende
mit einer trichterartigen Einfüllöffnung ausgestattet ist,
- - einer mittels Schraube befestigten Handkurbel aus unedlem Metall und einem kleinen
Griff aus Kunststoff,
- - einem integrierten, weißen Mahlwerk,
- - - keramisches Erzeugnis, nach der Formgebung gebrannt, tonmineralhaltiges Material enthaltend,
- - - lt. Antrag aus Porzellan,
- das Mahlwerk aus Porzellan bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug auf die
Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware,
- mit einer Höhe von ca. 17,5 cm und einem Durchmesser (ohne Kurbel) von ca. 6,5 cm,
- keine Ware des Kapitels 84, da Gewürzmühlen mit einem Mahlwerk aus Keramik als Apparate aus
keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind,
- keine Ware der Position 8210, da das arbeitende Teil (Mahlwerk) nicht aus den in Anmerkung 1 zu
Kapitel 82 genannten Stoffen besteht,
- in einem Karton verpackt.
"Haushaltsartikel (Kaffeemühle), aus Porzellan, Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch"