DEBTI49309/24-1Actif
6912.00.29.90
DE-21 nov. 2024→20 nov. 2027
Andere keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), sog. Salz- und Pfeffermühle,
Art. 14343, Foto siehe Anlage,
- in den Abmessungen: ca. 13 cm (Höhe) x 6,5 cm (Durchmesser),
- aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzt; jeweils bestehend aus:
- - einem oben offenen Behälter aus klarsichtigem Glas,
- - - zum oberen Rand hin schmaler werdend, mit einem Schraubgewinde versehen,
- - einer runden Halterung aus Kunststoffen für das Mahlwerk,
- - - mit einer klarsichtigen Abdeckscheibe aus Kunststoff,
- - - teilweise mit einer Verblendung aus unedlem Metall,
- - - auf den Glasbehälter geschraubt,
- - einem Mahlmechanismus mit einem kurzen Mahlgestänge und einer Feder aus unedlen
Metallen,
- - einem in die Kunststoffhalterung integrierten, zweiteiligen, weißen Mahlwerk (arbeitendes
Teil),
- - - keramisches Erzeugnis, nach vorheriger Formgebung gebrannt,
- - - lt. Antrag aus Aluminiumoxidkeramik (andere Keramik als Porzellan, gewöhnlicher Ton,
Steinzeug, Steingut oder feine Erden) bestehend,
- das Mahlwerk aus Keramik bestimmt insbesondere aufgrund seiner Bedeutung in Bezug
auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der Ware,
- dienen als Haushaltsartikel für den Tisch- oder Küchengebrauch,
- keine Waren der Position 8210, da die arbeitenden Teile (Mahlwerke) nicht aus den in
Anmerkung 1 zu Kapitel 82 genannten Stoffe bestehen,
- keine Einreihung in das Kapitel 84, da Gewürzmühlen mit Mahlwerken aus Keramik als
Apparate aus keramischen Stoffen vom Kapitel 84 ausgenommen sind.
"Andere keramische Haushaltsartikel (Gewürzmühlen), Artikel für den Tisch- oder
Küchengebrauch, aus anderer Keramik als Porzellan, gewöhnlichem Ton, Steinzeug,
Steingut, feinen Erden (Aluminiumoxid)"