DEBTI38438/22-1Expiré
7007.11.10.90
DE-24 oct. 2022→23 oct. 2025
Fahrzeugscheibe mit Haltevorrichtung, sog. Scheibe für Kraftfahrzeug, Foto siehe Anlage,
- in Form einer aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzten Ware,
- laut Antrag, bestehend aus:
- - einer fahrzeugspezifisch gestalteten, annähernd rechteckigen, ungerahmten Seitentürscheibe,
- - - aus vorgespanntem Einschichten-Sicherheitsglas,
- - - mit einer Breite von ca. 600 mm und einer Höhe von ca. 500 mm,
- - einer am unteren Scheibenrand angebrachten, schienenartigen Halterung aus unedlem Metall
- - sowie einer Dichtung aus Weichkautschuk,
- wird in der vorderen, linken Seitentür von Personenkraftwagen verbaut,
- insbesondere im Hinblick auf den Umfang bestimmt das vorgespannte Einschichten-Sicherheitsglas
den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware,
- keine Einreihung als "erkennbares Kraftfahrzeugteil" in die Position 8708, weil die Türscheibe vom
Wortlaut der Position 7007 ("Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas") genauer erfasst wird,
- keine Ware des TARIC-Codes 7007 1110 10, da die Aussetzung der autonomen Zollsätze
nicht für aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Waren gilt, die diese Waren (hier: die Glas-
scheibe) enthalten, Artikel 1 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2278.
"Vorgespanntes Einschichten-Sicherheitsglas (Fahrzeugscheibe mit Haltevorrichtung), in Abmessungen
und Formen von der in Kraftfahrzeugen verwendeten Art, anderes als im TARIC-Code 7007 1110 10
genannte"