DEBTI34768/23-1Expiré
7019.64.00.84
DE-22 déc. 2023→21 avr. 2024
Gewebe aus Glasfasern, sog. Grillmatte (geschlossen), Foto siehe Anlage,
- geschlossenes Gewebe in Leinwandbindung,
- aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Rovings/Glasseidenstränge),
- laut Antrag:
- - beidseitig mit PTFE (Kunststoff) beschichtet, damit bestrichen,
- - vor der Beschichtung unbehandelt, damit nicht imprägniert,
- - nicht aus Marokko oder der Türkei versandt,
- rechteckig zugeschnitten,
- mit den Abmessungen: ca. 42 cm x 36 cm,
- zur Verwendung als Unterlage beim Grillen und Backen vorgesehen,
- die Glasfasern bestimmen laut Untersuchungsergebnis nach dem Umfang (Dicke) den wesentlichen
Charakter der Ware.
"Ware aus Glasfasern, mechanisch gebundenes Flächenerzeugnis, geschlossenes Gewebe, aus Garnen,
nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen, anderes als in den TARIC-
Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 40 genannte, Erzeugnis aus gewebten Endlosglasfasergarnen,
weder imprägniert noch vorimprägniert, nicht aus Marokko oder der Türkei versandt“