DEBTI21205/24-1Actif
7019.64.00.85
DE-22 juil. 2024→21 juil. 2027
Gewebe aus Glasfasern, sog. Klebeband, Foto siehe Anlage,
ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- dichtgewebtes Gewebe,
- aus Garnen aus textilen Glasfilamenten (keine Glasseidenstränge/Rovings),
- in Leinwandbindung,
- einseitig mit einer dünnen Folie aus Aluminium überzogen (laminiert),
- einseitig mit einer dünnen Klebeschicht aus Kunststoff (Acrylat) überzogen und mit einer Abdeckfolie
aus Kunststoff versehen
- Meterware auf Rollen mit einer Breite von 50, 68, 80, 100, 130 und 160 mm und einer Länge
von 50 Meter.
- zur Verwendung als Hitzeschutz für Kabelbaumsätze im Motorraum,
- die Glasfasern bestimmen nach dem Umfang (Dicke) den wesentlichen Charakter der Waren,
- keine Einreihung in die TARIC-Codes 7019 6400 81 bis 7019 6400 84, da nach den Antragsangaben
die Waren nicht in der Verbundwerkstoffindustrie zur Verstärkung von Thermo- und Duroplasten
verwendet werden können.
"Waren aus Glasfasern, mechanisch gebundene Flächenerzeugnisse, geschlossene Gewebe,
aus Garnen, nicht aus Glasseidensträngen (Rovings), in Leinwandbindung, bestrichen,
andere als in den TARIC-Codes 7019 6400 11 bis 7019 6400 84 genannte"