DEBTI23846/22-1Expiré
7019.71.00.50
DE-24 juin 2022→23 juin 2025
Vlies aus Glasfasern, sog. Glasfaserpapier für Luftentölelemente, Foto siehe Anlage,
- mit einer gleichmäßigen Dicke von ca. 0,5 mm,
- laut Untersuchungsergebnis:
- - aus regellos geschichteten, nicht textilen Glasfasern mit einer Faserlänge von ca. 1 mm
und einem Faserdurchmesser von unter 5 μm,
- - in Wirrlage mittels Bindemittel verfestigt,
- laut Antrag zum Herstellen von Luftfiltern bestimmt.
"Ware aus Glasfasern, chemisch gebundenes Flächenerzeugnis, Vlies, anderes als im
TARIC-Code 7019 7100 10 genannt, Platte und ähnliches nichtgewebtes Erzeugnis aus
nichttextilen Glasfasern, zum Herstellen von Luftfiltern"
Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung
in den oben angegebenen TARIC-Code stehen einfuhrseitig unter dem Vorbehalt der Vorlage
der erforderlichen Bescheinigung.