DEBTI7010/25-1Actif
7019.90.00.85
DE-8 déc. 2025→7 déc. 2028
Filter aus Glasfasern, Foto siehe Anlage,
Warenmuster wurden nicht vorgelegt, die Einreihung erfolgt anhand der Antragsangaben,
- in verschiedenen Ausführungen (Filterkapazität, Temperaturbereich, Einsatzzweck),
- aus lamellenartig gefaltetem (plissiertem) bzw. flächigem Filtermedium aus Glasfasern,
- mit rechteckigen Rahmen bzw. Gehäusen aus unedlem Metall (je nach Ausführung
aus Aluminium bzw. Stahlblech),
- mit Abstandshaltern aus Papier bzw. Separatoren aus Aluminium,
- beidseitig mit einer Abdeckung aus einem Gittergeflecht aus unedlem Metall,
- mit Dichtungen aus Glasfasern,
- in unterschiedlichen Abmessungen,
- zum Einbau in Kabinendecken oder Seitenkanäle der Trocknerröhren in Lacktrocknerkabinen
bestimmt,
- soll der Filtrierung der Luft in Lacktrocknern der Automobilindustrie dienen,
- die Glasfasern bestimmen insbesondere aufgrund ihrer Bedeutung in Bezug auf die Verwendung
als Filterelement den wesentlichen Charakter der Waren,
- keine Einreihung in die Position 8421, da die Waren als Glaswaren zu technischen Zwecken
der Position 7019 von der Einreihung in das Kapitel 84 ausgenommen ist.
"Waren aus Glasfasern, andere als in den Unterpositionen 7019 1100 bis 7019 8090 genannte,
andere als in den TARIC-Codes 7019 9000 30 bis 7019 9000 84 genannte"