DE15229/17-1Expiré
7108.12.00.00
DE-17 août 2017→16 août 2020
Es handelt sich um im Wesentlichen durch Gießen und Prägen hergestellte, massive, in etwa quaderförmige Erzeugnisse (sog. Barren) mit abgerundeten Ecken und Kanten aus Feingold (999,9/1000) mit einem handelsüblichen Gewicht von 100 g, 250 g, 500 g bzw. 1000 g. Auf der Oberseite der Barren sind das Material, das Gewicht, die Feinheit, die Seriennummer und eine Herstellerangabe eingeprägt. Die Erzeugnisse können auch mit bildlichen Darstellungen versehen sein. Die Waren befinden sich in einer Blisterverpackung.
- Antragstellerangaben -
Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 7108 1380 kommt nicht in Betracht, da die gegossenen Goldbarren zolltarifrechtlich kein Halbzeug sind, sondern sich als Rohform darstellen.
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Gold, in Rohform (gegossene Barren), zu nicht monetären Zwecken" zum TARIC-Code 7108 1200 00.