DEBTI690/26-1Actif
8207.90.99.00
DE-9 mars 2026→8 mars 2029
"Torten-Dekorationsset" (Art.-Nr.: 16145)
Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus
- einem noch nicht zusammengesetzten Spritzbeutel (Pos. 8205), bestehend aus
- - einem trichterförmigen Mehrwegbeutel aus miteinander verschweißten, trichterförmigen
transparenten Folien aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, beidseitig
offen, mit einem Verbindungsadapter aus einem Anschlussstück mit Gewinde und einem
Überwurfring sowie mit einer fallweise auswechselbaren Spritztülle aus unedlem
Metall (=arbeitender Teil)
- einem sog. Bodentrenner aus einem Metallbügel und zwei daran befestigten und
verschiebbaren Metalldrähten (Pos. 8205)
- 24 weiteren Spritztüllen aus unedlem Metall mit unterschiedlichen Größen und
verschiedenartig geformten Öffnungen, fallweise in den Spritzbeutel einsetzbar
(Pos. 8207)
- zwei verschiedenartigen, sog. Streichpaletten, jeweils in Form eines Kunststoffgriffs
und einem flachen sowie einem nach unten hin abgewinkelten, länglichen arbeitenden
Teil aus unedlem Metall (Pos. 8215)
- zehn Einwegbeuteln aus miteinander verschweißten, transparenten, trichterförmigen
Folien aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, an der Einfüllseite
offen (Pos. 3924)
- einer drehbaren Tortenplatte, einem Dekostift, einer Schere, einem Ring, zwei
Schabern und zwei Verbindungsadaptern jeweils aus einem Anschlussstück mit
Gewinde und einem Überwurfring, jeweils vollständig aus Kunststoffen (Pos. 3926)
- einem Dekonagel aus Stahl (Pos. 7326)
- einer Bürste aus einem ineinander verdrehten Metalldraht mit eingearbeiteten
Kunststoffborsten und am Griff zu einer Öse ausgeformt (Pos. 9603)
- zusammen mit einer kurzen Bedienungsanleitung in einem bedruckten Karton
verpackt
- hinsichtlich der Menge bilden die Waren der Pos. 8207, hinsichtlich des Wertes
bilden die Waren der Pos. 3926 den charakterverleihenden Bestandteil, andere
Kriterien sind nicht geeignet; da keine der gleichermaßen in Betracht kommenden
Positionen den charakterverleihenden Bestandteil der Warenzusammenstellung
bildet, ist diese gemäß AV 3 c) in die zuletzt genannte dieser Positionen (= Pos. 8207)
einzureihen
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "andere auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen, mit arbeitendem Teil aus unedlem Metall, andere als in den Codenummern 8207 1300 00 0 bis 8207 9091 00 0 genannte" zur Codenummer 8207 9099 00 0 des Zolltarifs.