DEBTI30335/24-3Actif
8214.10.00.00
DE-14 oct. 2024→13 oct. 2027
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten, sog. "Surprise EGG, „Anspitzer“ handelt es sich um eine aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzte Ware, bestehend aus
- einem Stiftanspitzer mit auswechselbarer, geschliffener Klinge aus unedlem Metall, integriert in ein Gehäuse aus Kunststoff,
- einem mit einer runden Öffnung versehenen Sammelbehälter aus farbigem, durchsichtigem Kunststoff (Durchmesser: etwa 40 mm, Höhe: etwa 18 mm) zur Aufnahme der Späne, mit einem abnehmbaren Deckel mit einem aufgeklebten Sticker.
Der Anspitzer ist mit freiem Arm zu handhaben, weist keine Grundplatte, Füße oder sonstige Vorrichtung zur Befestigung an einem Tisch auf und dient dem Anspitzen von Buntstiften/Bleistiften.
Im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung verleiht der Spitzer der zusammengesetzten Ware ihren wesentlichen Charakter.
Der Anspitzer ist gemeinsam mit sechs Buntstiften (Pos. 1), einem Schlüsselanhänger (Pos. 2), zwei Radierern (Pos. 4), sechs Stickerbögen (Pos. 5), zehn Malbögen (Pos. 6) und einer Malschablone (Pos. 7) als sogenanntes „Surprise EGG“ in einem zweiteiligen, eiförmigen Behältnis aus Kunststoffen mit einer Banderole für den Verkauf aufgemacht.
Eine gemeinsame Einreihung als Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf im Sinne der AV 3b) kommt nicht in Betracht, da die Waren weder zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs noch zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt wurden. Alle Bestandteile sind somit getrennt einzureihen.
Derartige Erzeugnisse gehören zolltarifrechtlich als "andere Schneidwaren (Bleistiftspitzer), mit Klinge aus unedlem Metall" zum TARIC-Code 8214 1000 00.