DEBTI42969/19-1Expiré
8302.60.00.90
DE-28 oct. 2019→27 oct. 2022
Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte sog. Türfedern, bestehend aus einer etwa U-förmig gebogenen Befestigungsplatte mit vier kreisrunden Befestigungslöchern, in die ein federgelagertes, annähernd zylindrisches Drehgelenk, mit einem schwenkbar daran angebrachten Hebel, eingesetzt ist.
Die Erzeugnisse werden in Verbindung mit weiteren Komponenten (nicht Gegenstand dieser vZTA) an Türen befestigt und dienen als Türschließer.
Länge: ca. 30,5 cm; Breite: ca. 11,5 cm; Höhe: ca. 4,8 cm.
- Antragstellerangaben -
Abbildung siehe Anlage.
Derartige Erzeugnisse gehören als "Teile aus unedlen Metallen von automatischen Türschließern aus unedlen Metallen" zur Codenummer 8302 6000 90 0 des Zolltarifs.
Nicht Position 7320 da die Funktion der Waren über die einer bloßen Feder i. S. d. Position 7320 hinausgeht.