DEBTI52399/19-1Expiré
8703.32.19.00
DE-20 janv. 2020→19 janv. 2023
Kombinationskraftwagen, sog. Kombinationsfahrzeug, Baumuster 447, Mixto, Foto siehe Anlage, in
Form eines zweiachsigen Kraftfahrzeugs (vom Typ "Van") mit einem einzigen umschlossenen
Innenraum für die Beförderung von Personen als auch von Gütern, laut Antrag:
- ausschließlich mit einem Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor),
- mit einem Hubraum von 2143 cm³,
- mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3050 kg,
- mit insgesamt fünf, mit Sicherheitsausrüstungen und Kopfstützen versehenen Sitzplätzen (erste
Sitzreihe mit zwei Einzelsitzen und zweite Sitzreihe mit einer herausnehmbaren Sitzbank für
drei Personen),
- seitlich mit Schiebetüren mit Fenstern im Bereich der zweiten Sitzreihe und hinten mit Fenster in
der Heckklappe,
- im Bereich für die Güterbeförderung sind keine Seitenfenster vorhanden,
- ohne untrennbar verbundene Trennwand oder Abgrenzung zwischen dem Bereich des Fahrers
und des Beifahrers und dem Rückraum, der sowohl für die Personen- als auch die Güter-
beförderung verwendet werden kann,
- mit Komfortmerkmalen und Vorrichtungen und Ausstattungen im gesamten Fahrzeuginnenraum,
die dem Passagierbereich zugerechnet werden können (Belüftung und Innenbeleuchtung),
- eine Einreihung in Position 8704 als Kraftfahrzeug für den Transport von Waren kommt nicht in
Betracht, da das Fahrzeug seinen objektiven Beschaffenheitsmerkmalen und seinem allgemeinen
Aussehen nach hauptsächlich für die Beförderung von Personen bestimmt ist (Vorhandensein einer
zweiten Sitzreihe mit Sicherheitsvorrichtungen, Vorhandensein von Schiebetüren mit Fenstern für die
Fondpassagiere, Vorhandensein von Komfortmerkmalen sowohl im Bereich für die Frontpassagiere
als auch in dem für die Fondpassagiere, Fehlen einer Trennwand); das Fehlen von seitlichen Fenstern
in dem für die Warenbeförderung bestimmten Bereich gilt nicht als ausschlaggebendes Kriterium für
den Ausschluss einer Einreihung in Position 8703.
"Kombinationskraftwagen, seiner Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung
bestimmt, anderer als in Position 8702 genannt, anderes als in Unterposition 8703 10 genanntes
Fahrzeug ausschließlich mit Kolbenverbrennungsmotor mit Selbstzündung (Dieselmotor), mit
einem Hubraum von mehr als 1500 cm³ bis 2500 cm³, neu"