DEBTI22349/18-1Expiré
8714.91.10.21
DE-26 juil. 2018→25 juil. 2021
Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage,
- getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine
Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be-
standteilen zusammengesetzte Ware handelt,
- Rahmen (lt. Antrag):
-- aus mehreren rohrartigen Elementen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz,
-- lackiert,
-- mit Ursprung in der VR China,
-- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97),
-- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c
der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern,
-- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung
in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt.
"Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in
China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Kohlenstofffasern und
Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern"
"Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping-
maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der
Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)".
"Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die
oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder-
lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".