DE23069/16-1Expiré
8714.91.30.29
DE-20 févr. 2017→19 févr. 2020
Federgabel, sog. Fahrradgabel für Fahrräder mit Hilfsmotor (E-Bikes), Foto siehe Anlage, in der Bauweise
einer Teleskopgabel gefertigt, laut ergänzenden Angaben:
- mit einem Gabelschaftrohr aus Stahl,
- mit einer lackierten Gabelkrone aus Aluminium,
- mit zwei Standrohren aus Aluminium,
- mit einem mittels einer Brücke verbundenen, lackierten Tauchrohrelement aus Aluminium,
- dient als Halterung zur Aufnahme des Vorderrades sowie der Scheibenbremse und ist am
oberen Ende mittels des Steuersatzes drehbar im Steuerkopfrohr des Rahmens gelagert,
- für Laufräder mit einer Größe von 28 Zoll,
- wird gleichermaßen in Fahrräder mit Trethilfe und Elektrohilfsmotoren mit einer Nenndauerleistung von
weniger als 250 Watt (sog. Pedelecs) sowie in Fahrrädern mit Elektromotoren mit einer Nenndauerleistung
von mehr als 250 Watt (sog. Speedbikes) verbaut,
- in Anwendung der AV 3 c) in Verbindung mit der AV 6 wird die Ware der von den gleichermaßen in
Betracht kommenden HS-Unterpositionen (8714 10 / 8714 91) in dieser Nomenklatur zuletzt genannten
Unterposition zugewiesen,
- lt. ergänzenden Angaben:
-- mit Versand aus China,
-- zur Lieferung an eine befreite Partei bestimmt,
-- jedoch ohne EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte
8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern,
somit keine Ware des TARIC-Codes 8714 9130 24,
- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in
Zweirädern des Kapitels 87 bestimmt.
"Teil für Fahrräder, Vorderradgabel (Federgabel), mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert,
mit Ursprung in China oder aus China versandt, zur Lieferung an einen anderen Inhaber einer Bewilligung "Besondere Verwendung" oder an befreite Parteien bestimmt, anderes als in den TARIC-Codes
8714 9130 21 bis 8714 9130 24 genanntes"