DEBTI4959/19-1Expiré
8714.94.90.19
DE-15 avr. 2019→14 avr. 2022
Bremshebel, sog. Bremshebelset links/rechts, Foto siehe Anlage,
- in Form eines spezifisch gefertigten, linken bzw. rechten, mechanischen Bremsgriffes,
- mit einer Gesamtlänge von ca. 146 mm (ohne Anschlusskabel) und einer Breite von ca. 87 mm und einer
Breite von ca. 36 mm, jeweils bestehend aus:
-- einer mit einer runden Klemmvorrichtung (Innendurchmesser ca. 22 mm) versehenen Halterung aus
(lt. ergänzenden Angaben) Aluminium,
-- einem drehbar in der Halterung gelagerten, für vier Finger bestimmten Handbremshebel aus (lt.
ergänzenden Angaben) Aluminium; zur Befestigung des Bremsseils mit einer Aufnahmevorrichtung für
den Tonnennippel versehen,
-- einer in die Halterung eingeschraubten Bremszugeinstellvorrichtung (Stellschraube mit Mutter) aus
(lt. ergänzenden Angaben) Aluminium und
-- einem in die Halterung einschraubbaren elektrischen Anschlusskabel (dient (lt. ergänzenden Angaben)
der Unterbrechung der Stromzufuhr des Elektromotors),
- wird mittels der Klemmvorrichtung an der linken bzw. rechten Seite des Lenkers fixiert,
- dient als Kraftübertragungselement dem manuellen Auslösen der Radbremsen,
- kann (lt. ergänzenden Antragsangaben) sowohl an Krafträdern (Elektrorollern), als auch an Fahrrädern
mit Trethilfe, mit Elektrohilfsmotoren (Pedelecs) angebracht werden,
- wird als Teil für Krafträder von der Unterposition 8714 1010 und als Teil für Pedelecs von der
Unterposition 8714 9490 erfasst,
- in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 3 c) in Verbindung mit der Allgemeinen Vorschrift 6 wird die
Ware der von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen (8714 1010 / 8714 9490)
in dieser Nomenklatur zuletzt genannten Unterposition 8714 9490 zugewiesen,
- laut ergänzenden Angaben:
-- aus der VR China versandt,
-- ohne Bewilligung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung/Endverwendung im
Rahmen einer Antidumping- oder Antisubventionsmaßnahme (Anhang A Spalte 8c der
Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) nach Artikel 14 a) bis c) VO (EG) Nr. 88/97,
- aufgrund der Konzeption und der objektiven Merkmale (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar
zur hauptsächlichen Verwendung an Fahrzeugen des Kapitels 87 bestimmt.
"Teil für Fahrräder der Position 8712, Bremsen und Teile davon (Bremshebel), mit Ursprung in
China oder aus China versandt, jedoch keine Ware des TARIC-Codes 8714 9490 11"