DEBTI16229/25-1Actif
9006.40.00.00
DE-4 août 2025→3 août 2028
Sog. Sofortbildkamera, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus einer im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung charakterbestimmenden Kamera, einem Schulterriemen, einem Ladekabel und einer Bedienungsanleitung.
Die Kamera, in Form eines tragbaren Apparates (87 mm x 122.9 mm x 36 mm, 285 g) ist im Wesentlichen mit einem integrierten Akku, Objektiv, CMOS-Sensor, LCD-Monitor, Blitz, Selfie-Spiegel, zwei Auslösern, einem Fach zum Einlegen einer Filmkassette (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung), Filmausgabeschlitz, internem Speicher, je einem Einstellrad für Objektiv- und Filmeffekte, einem Bluetooth-Modul, mit dem Bilder beispielsweise an ein Smartphone (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gesendet oder von diesem empfangen werden können, sowie einem Hebel zur Initiierung des Drucks des auf dem Monitor angezeigten Bildes ausgestattet. Zur äußeren Form siehe Abbildung in der Anlage.
Die Kamera bietet die Möglichkeit Bilder auf dem Display anzuzeigen, zu bearbeiten, zu speichern, an ein Smartphone weiterzuleiten (bzw. von einem Smartphone an die Kamera zu übertragen) und nach der Belichtung des eingelegten fotografischen Films auszugeben. Sie stellt sich damit gemäß Anmerkung 3 zu Kapitel 90 i.V.m. Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI als eine kombinierte Maschine aus einem Bluetooth-Modul der Position 8517, einem digitalen Fotoapparat der Position 8525 und einem Fotoapparat der Position 9006 dar. Eine kennzeichnende Haupttätigkeit (Hauptfunktion) kann nicht bestimmt werden, so dass die Ware in Anwendung der AV 3 c) in die Position 9006 einzureihen ist.
Die Bestandteile der Warenzusammenstellung sind gemeinsam miteinander verpackt.
Die Ware wird als "Sofortbildkamera" eingereiht.