DEBTI30352/24-1Actif
9018.31.10.00
DE-9 sept. 2024→8 sept. 2027
Sog. Gewindestangen-Justierhilfe, im Wesentlichen bestehend aus einer kastenförmigen, ca. 8,0 x 2,0 x 1,2 cm großen, sich einseitig verjüngenden Vorrichtung mit roter Markierung, aus Kunststoff, versehen mit einer Skalierung von 0 bis 3 (in 0,2 Schritten), mit einer annähernd halbrunden, mit spezifischen Aussparungen bzw. Erhöhungen versehenen Aufnahme für einen Zusammenbau aus einem sog. Insulinreservoir (DEBTI-36619/24) in Form einer Spritze aus Kunststoff (Reservoir-Körper) und eingesetzter sog. Gewindestange (DEBTI-18976/24), nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung.
Äußere Form: Siehe Abbildung in der Anlage.
Die Ware dient zur korrekten Längeneinstellung der Gewindestange im Reservoir vor dem Einsetzen des justierten Reservoirs in eine bestimmte Insulinpumpe, um zu vermeiden, dass sich die Gewindestange bei „Aktivierung“ ins Leere dreht und so die Insulinabgabe ausbleiben würde.
Die Längeneinstellung ist beendet, wenn sich der Sechskant der Gewindestange ca. auf Höhe der roten Markierung befindet und sich mit dem Reservoir dreht.
Eine Einreihung in die Unterposition (KN) 9017 8090 kommt nicht in Betracht, da es sich nicht um eine Lehre mit verstellbarer Messvorrichtung handelt.
Die Ware wird als „Zubehör, erkennbar hauptsächlich bestimmt für eine medizinische Spritze aus Kunststoff“ (als nächstgrößere Einheit; zusammengesetzt aus Insulin-Reservoir [Pos. 9018] + Gewindestage [Pos. 8483] mit charakterbestimmendem Reservoir) eingereiht.