DEBTI28818/23-1Actif
9018.50.10.00
DE-5 févr. 2024→4 févr. 2027
OP-Set für die Augenchirurgie, in Form einer Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus
- einem Augentuch 40 x 40 cm, blau, mit mittiger selbstklebender Lochung Ø 6 cm, perforiert,
zum sterilen Abdecken des Patienten;
- zwei Mulltupfern, Ø 30 mm;
- einer Augenkompresse 60 x 80 mm;
- einem Augenmarker (Skleralmarker), sog. Markierer 3,5/4,0mm, blau, aus Kunststoff, beidseitig
mit einer Einkerbung am Ende (3,5 bzw. 4,0 mm), Länge ca. 9 cm; zum Fixieren und Markieren
des Injektionsbereichs (Injektionshilfe);
- einer sog. Kocherklemme, blau, aus Kunststoff, in Scherenform mit Arretierung und geriffelten
Blattenden, zum Halten von Gewebe;
- einem Paar OP-Handschuhe aus Latex Gr. 6,5;
- einer Unterlage 60 x 60 cm aus textilem Material, hellblau, dient als Einschlag und als sterile
Arbeitsfläche zum Ablegen der sterilen Utensilien;
- einem sog. Lidsperrer BARRAQUER, in Form eines Drahtbogens, gefenstert, verhindert den
ungewollten Lidschluss;
- einer Spritze 10 ml LL, aus Kunststoff, mit Skalierung;
- einem PE-Beutel, zur Aufnahme der Spritze, der Klemme, des Markierers und des Lidsperrers.
Die zum Einmalgebrauch vorgesehenen Bestandteile und ein Inhaltsverzeichnis aus Papier sind gemeinsam steril in einer Tiefziehpackung untergebracht und dienen der Durchführung einer Augenoperation in Kliniken und Arztpraxen. 40 dieser Sets sind in einem Versandkarton enthalten.
Im Vergleich des Wertes, des Umfangs und der Menge (Anzahl) sowie der Bedeutung im Hinblick auf die Verwendung sind alle in Betracht kommenden Positionen der Warenzusammenstellung als gleichrangig zu bewerten. Ein charakterbestimmender Bestandteil kann somit nicht ermittelt werden. Deshalb erfolgt die Einreihung gemäß AV 3 c) in die letztgenannte Position sowie in die letztgenannte Unterposition.
Die Ware wird als "anderes augenärztliches Instrument, nicht von den Unterpositionen (KN) 9018 1100 bis 9018 4990 erfasst" eingereiht.