DEBTI33593/20-1Expiré
9405.91.10.00
DE-25 janv. 2021→24 janv. 2024
Es handelt sich um eine quadratische Schutzabdeckung, im Wesentlichen bestehend aus einer quadratischen, ca. 4 mm dicken und ca. 78 mm x 78 mm (L x B) großen Glasplatte, die auf eine quadratische, ca. 5 mm dicke und ca. 73 mm x 73 mm (L x B) große Kunststoffplatte geklebt ist. Die Kunststoffplatte ist in der Mitte mit einer rechteckigen ca. 4,3 cm x 3,5 cm (L x B) großen Aussparung sowie auf der Rückseite mit einem Magneten und zwei Stiften versehen, welche spezifisch zum Einsetzen in die Gerätedose der Wandeinbauleuchte (nicht Gegenstand dieser vZTA-Entscheidung) gefertigt sind.
Das Erzeugnis wird über die Gerätedose einer Wandeinbauleuchte angebracht und stellt sich als erkennbares und notwendiges Teil einer Wandeinbauleuchte der Unterposition (HS) 9405 10 dar; die wesentlichen Beschaffenheitsmerkmale einer fertigen Leuchte liegen nicht vor.
Nach dem Umfang und dem äußeren Erscheinungsbild bestimmt das Glas den stofflichen Charakter des Erzeugnisses.
Die Ware ist als "erkennbares Teil eines elektrischen Beleuchtungskörpers, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Glas, Ware zum Ausstatten von elektrischen Beleuchtungskörpern (ausgenommen Scheinwerfer)" einzureihen.