DEBTI1712/26-1Actif
9503.00.85.00
DE-20 avr. 2026→19 avr. 2029
Bei dem vorliegenden und als "Geldtransporter" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, bestehend aus
- einem Spielzeugmodell,
- - einen gepanzerten Geldtransporter darstellend,
- - in den Abmessungen von ca. 13 x 5,2 x 5,5 cm (L x B x H),
- - bestehend aus einer Karosserie aus unedlem Metall (lt. Antragsangaben Zinkdruckguss,
charakterverleihender Stoff) sowie einem Unterboden aus Kunststoff,
- - mit vier Rädern mit Felgen aus Kunststoff und Reifen aus Kautschuk oder Kunststoff sowie
Achsen aus unedlem Metall,
- - ohne Motor,
- - mit sich öffnenden Vorder- und Hecktüren,
- - im Inneren mit Sitzen und Armaturen aus Kunststoff versehen,
- - mit Zubehör in Form von vier ca. 1,5 x 0,8 x 0,4 cm großen stilisierten Goldbarren, die im
Geldtransporter transportiert werden können,
- 40 Pappkärtchen in den Abmessungen von ca. 2,6 x 3,5 cm und 2,6 x 1,4 cm,
- - jeweils auf der Schauseite mit einem Motiv bedruckt, das einen Wertgegenstand darstellen
soll (z.B. Tresor, Uhren),
- - 20 Motive sind schwarz-weiß bedruckt und können von Hand bemalt werden,
- - dazu bestimmt, als Wertgegenstand im Geldtransporter transportiert zu werden,
- zwei Stickerbögen in den Abmessungen von ca. 8 x 6,8 cm, die mit verschiedenen Aufklebern
mit zum Geldtransporter passenden Schriftzügen in verschiedenen Sprachen bedruckt sind
(z.B. "Geldtransporter", "GPS-überwacht"),
- dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern,
- gemeinsam in einer bunt bedruckten Pappbox mit Sichtfenster aus Kunststoff für den Einzelverkauf
aufgemacht.
Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt das Spielzeugmodell den Charakter der Warenzusammenstellung.
Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "anderes Spielzeug als von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0070 erfasst, nicht mit eingebautem Motor, im Gussverfahren hergestelltes Miniaturmodell aus Metall“ eingereiht.