DEBTI5655/26-1Actif
9504.40.00.00
DE-13 mars 2026→12 mars 2029
Kartenspiel für zwei Personen, bestehend aus
- 24 ca. 8,5 x 6,3 cm großen Karten in vier Farben mit Zahlen von 1 - 6
- zwei Referenzkarten in der gleichen Größe
- zwei beidseitig bedruckten, ca. 21 x 8 cm Spinnstoffzuschnitten mit
aufgedruckten Noten, entweder gefüllt (schwarz) oder mit weißem Kopf,
von denen jeweils eins für das Spiel genutzt wird
- 12 ca. 1 x 0,7 x 0,5 cm großen Notensteinen aus Holz
- 6 runden Siegeln aus Pappe mit einem Durchmesser von ca. 3 cm aus mit
aufgedruckten Zahlen von 1 bis 6
- einer Anleitung.
Ein Spieler spielt als "Phantom", der andere als "Christine". Das Phantom versucht sein Musikstück zu beenden, Christine möchte es verhindern. Es wird als Stichspiel gespielt.
Jeder Spieler erhält 10 Karten und ein Notenblatt, das anhand der Noten (Schwarz oder weiß) vorgibt, wer den Stich gewinnen soll. Zuerst wird eine Trumpfzahl ermittelt, indem beide Spieler eine Karte auslegen. In der ersten Runde entscheidet das Phantom, in der zweiten Christine. Die ausgelegten Karten werden wieder auf die Hand genommen.
Der erste Spieler legt die Karte aus, der andere versucht sie zu bedienen. Die golden Karten übertrumpfen die anderen Farben, je nach Spielfortschritt kommt eine weitere Trumpffarbe hinzu, die auf dem Notenblatt angezeigt wird. Hat der Spieler seinen Trumpf gewonnen, darf er einen Notenstein auf sein Notenblatt legen. Sind 10 Stiche gespielt, werden die Karten neu gemischt und eine zweite Runde gespielt. Wird ein Stich mit dieser Zahl gewonnen, dürfen zwei Notensteine auf die Papptafel gelegt werden, wird er damit verloren, wird ein Stein entfernt. Werden die beiden Referenzkarten eingesetzt, werden die Trumpfregeln abgeändert.
Wird das Musikstück beendet, in dem auf dem Notenblatt alle Noten mit Steinen belegt sind, gewinnt der Phantom-Spieler, sonst der Spieler Christine.
Da das Spiel im Wesentlichen auf einer Wechselbeziehung zwischen den Spielkarten beruht, handelt es sich nicht um ein anderes Gesellschaftsspiel der Unterposition (KN) 9504 9080.
Die Ware wird zolltarifrechtlich als "Gesellschaftsspiel, Spielkarten" eingereiht.