DEBTI28239/17-2Expiré
9604.00.00.00
DE-12 févr. 2018→11 févr. 2021
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ein vollständig aus Edelstahl bestehendes Handsieb zum Aussieben fester Stoffe, bestehend aus einem im Durchmesser ca. 8,5 cm großen, runden Rahmen mit einem engmaschigen Siebeinsatz. Das insgesamt ca. 23 cm lange und ca. 4 cm tiefe Sieb ist auf der einen Seite mit einem Handgriff und auf der gegenüberliegenden Seite mit einem Einhängehenkel versehen.
Das Sieb ist Bestandteil einer in einem Pappkarton verpackten Zusammenstellung, bestehend aus folgenden Waren:
- 2 Glasflaschen, jeweils mit Kunststoffstopfen (Pos. 1),
- 1 Hand-Sieb aus Metall,
- 1 Trichter aus Metall (Pos 3),
- 5 unterschiedliche "Gewürze" (Wacholder, Kardamom, Anis, Koriander, Orangenschale) in einfachen Röhrchen mit Schraubdeckel (Pos. 4, 5, 6, 7 & 8),
- 2 Aufklebern für die Flaschen (Pos. 9)
und
- 1 Rezeptvorschlag bzw. 8-seitige Anleitung aus Papier (Pos. 10).
Mit dem Set sollen durch Zugabe der enthaltenen "Gewürze" zu klaren, alkoholischen Getränken (nicht im Set enthalten) verschiedene sog. Gin-Getränke angemischt bzw. lediglich aromatisiert werden. Es dient dem Veredeln des Geschmacks eines bereits fertig produzierten Branntweins nach eigenen Wünschen.
Eine Zusammenstellung für Genusszwecke zum Essen oder Trinken, welche Haushaltswaren enthält, stellt sich nicht als eine Warenzusammenstellung i. S. d. AV 3 b) dar.
Zolltarifrechtlich handelt es sich um ein "Handsieb".