DEBTI7790/21-1Expiré
9614.00.90.00
DE-22 avr. 2021→21 avr. 2024
Bei der als "Eis Mundstück" bezeichneten Ware handelt es sich um ein Mundstück von Wasserpfeifen. Das Erzeugnis mit den Maßen 38,5 cm Länge, 3,3 cm Breite und 3,3 cm Tiefe wird auf den Schlauch einer Wasserpfeife (keine Gegenstände der vZTA-Entscheidung) gesetzt und besteht im Wesentlichen aus Aluminium, einem Schaumstoffgriff und ist mit einem kühlenden Gel gefüllt, welches beim Konsumieren einen erfrischenden Effekt haben soll.
Ware ist als erkennbares "Teil von Tabakpfeifen" einzureihen.