Was ist die Auffangklausel?
Die Auffangklausel ist das Sicherheitsnetz des EU-Exportkontrollregimes. Sie erlegt eine Genehmigungspflicht auch für Produkte auf, die nicht in Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 aufgeführt sind, wenn bestimmte Risikobedingungen erfüllt sind.
Das Prinzip ist einfach: Anhang I kann nicht jedes potenziell sensible Produkt auflisten. Technologien entwickeln sich schneller als Kontrolllisten. Die Auffangklausel schließt diese Lücke, indem sie dem Ausführer eine Sorgfaltspflicht bezüglich der Endverwendung seiner Produkte auferlegt.
Die Artikel 4 und 5 der Verordnung definieren drei Hauptszenarien: Proliferation von Massenvernichtungswaffen (MVW), militärische Endverwendung in bestimmten Kontexten und seit der Verordnung 2021/821 Cybeüberwachung im Zusammenhang mit Menschenrechtsverletzungen.