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Nomenklatur-Codes

840890672080Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung -in Reihenmotorbauweise, -mit einem Hubraum von 7000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, -mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, -mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, -mit maximalen Außenabmessungen von nicht mehr als 1310/1300/1040 mm oder 2005/1505/1300 mm oder 2005/1505/1800 mm -zur Verwendung bei der Herstellung von Zerkleinerungs-, Sieb-, Separations- oder Kompostumsetzmaschinen79%840890812080Kolbenverbrennungsmotoren mit Selbstzündung -in Reihenmotorbauweise, -mit einem Hubraum von 7000 cm³ oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 100 cm³, -mit einer Leistung von 205 kW oder mehr, jedoch nicht mehr als 597 kW, -mit einem Abgasnachbehandlungsmodul, -mit maximalen Außenabmessungen von nicht mehr als 1310/1300/1040 mm oder 2005/1505/1300 mm oder 2005/1505/1800 mm -zur Verwendung bei der Herstellung von Zerkleinerungs-, Sieb-, Separations- oder Kompostumsetzmaschinen79%841490001580Lüfter-Baugruppe aus einer Aluminium- und Magnesiumlegierung: -mit einem Außendurchmesser von 54 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einer Höhe von 8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 30 mm, -mit zwei durch Schaufeln in Evolventenform verbundene Scheiben, -auch mit Dübel, auch mit Unterlegscheibe, zur Verwendung bei der Herstellung von Elektromotoren79%848190002580Aluminiumdruckgussgehäuse für elektronische Drosselklappensteuerung oder Abgasrückführungssysteme mit folgenden Merkmalen: -Aluminium-Hochdruckguss nach EN AC-46000, -kugelgestrahlt und bearbeitet, -mit einer Höhe von 100 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 135 mm, - mit einer Breite von 115 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 150 mm, -mit einem Gewicht von 210 g oder mehr, jedoch nicht mehr als 500 g79%848310954080Stufenwelle aus Kohlenstoffstahl mit: -gewalztem Keilwellenende mit Evolventenprofil, mit einem Steigungswinkel von 0°15,5' oder mehr, jedoch nicht mehr als 0°21,5', -einem größten Durchmesser von 16 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 18 mm, -einer Länge von 137 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 155 mm, -einem Gewicht von 0,12 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 0,28 kg79%848310955080Trommelwelle für die Drehmomentübertragung, aus Stahl (nach SM45C für die Welle und nach STS430 für den Ring) mit: -einer Länge von 137,8 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 138,2 mm, -einem Außendurchmesser von 23 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48,025 mm, -einem Gewicht von 1,0245 kg oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,0445 kg, -einer Wellenhärte von 40 oder mehr auf der Rockwell-C-Härteskala (HRC), jedoch nicht mehr als 50 HRC, -einer Ringhärte von 90 oder mehr auf der Rockwell-B-Härteskala (HRB), jedoch nicht mehr als 120 HRB, -einer äußeren Keilwelle mit 37 Zähnen und einem Außendurchmesser von 41 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 48 mm79%848350806080Formgedrückte Dreifachriemenscheibe aus Metall: -aus DC03-Stahl oder einem ähnlichen unlegierten Stahl oder Automatenstahl, -mit einem Teilkreisdurchmesser von 60 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 130 mm, -mit einem Innenloch für die Montage von Lagern79%848390894080Zahnräder aus Stahllegierung mit Geradverzahnung und Evolventenprofil mit -Außen- und/oder Innenverzahnung in einem Diametral-Pitch-Standard, -einem Durchmesser von 35 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 600 mm, -13 Zähnen oder mehr, jedoch nicht mehr als 80 Zähnen, -einer Zahn-Kernhärte von 28 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 45 HRC, -einer Zahn-Oberflächenhärte von 50 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 65 HRC, -einer effektiven Aufkohlungstiefe von 1,00 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 3,1 mm, -einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC -auch in Kombination mit einer Welle mit einer Keilwellenhärte von 27 HRC oder mehr, jedoch nicht mehr als 62 HRC79%850140207080elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 700 W, - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm, jedoch nicht mehr als 135,2 mm, - mit einer Nenndrehzahl von mehr als 10 000 U/min, jedoch nicht mehr als 50 000 U/min, - auch mit Ansaugventilator, - auch mit mechanischer Vorrichtung (Ritzel, Schrauben, Getriebeanschluss) an der Welle zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten79%850140807080elektrischer Einphasen-Wechselstrommotor, auch mit Kommutator, - mit einer Nennausgangsleistung von 180 W oder mehr, - mit einer Eingangsleistung von 150 W oder mehr, jedoch nicht mehr als 2 700 W, - mit einem äußeren Durchmesser von mehr als 44,8 mm, jedoch nicht mehr als 135,2 mm, - mit einer Nenndrehzahl von mehr als 10 000 U/min, jedoch nicht mehr als 50 000 U/min, - auch mit Ansaugventilator, - auch mit mechanischer Vorrichtung (Ritzel, Schrauben, Getriebeanschluss) an der Welle zur Verwendung bei der Herstellung von Haushaltsgeräten79%851130003080In die Zündeinheit integrierter Spulenbausatz mit -|einer Zündeinheit -|einer Coil-on-Plug-Baugruppe mit integrierter Montagehalterung -|einem Gehäuse -|einer Länge von 90|mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200|mm (+/- 5|mm) -|einer Betriebstemperatur von -40|°C oder mehr, jedoch nicht mehr als 130|°C -|einer Spannung von 10,5|V oder mehr, jedoch nicht mehr als 16|V79%853710985380Eine Steuereinheit, bestehend aus einer Leiterplatte mit mindestens: -einem Mikroprozessor, -zwei oder mehr, jedoch nicht mehr als vier Anschlüssen, -modifizierten Harzen, -einer Länge von 180 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 250 mm, -einer Breite von 130 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 200 mm, -einer Höhe von 40 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 60 mm, zur Verwendung bei der Herstellung von Waschmaschinen79%100199001380mit - einem spezifischen Gewicht von mindestens 78 kg/hl, - nicht einwandfreiem Grundgetreide von höchstens 10,0|%, davon höchstens 7,0|% Bruchkorn und/oder Schmachtkorn, höchstens 2,0|% Schädlingsfraß, höchstens 0,5|% Auswuchs, - einem Schwarzbesatz von höchstens 1,0|%, - einer Fallzeit nach Hagberg von mindestens 230, - einem Eiweißgehalt (bei 13,5|% Feuchtigkeit) von mindestens 14,6|%78%271019812080katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an — gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und — Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT, und mit — einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und mit einer kinematischen Viskosität von 5,0 cST bei 100 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,0 cST bei 100 °C78%271019813080katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an -gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und -Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT und mit -einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und einer kinematischen Viskosität von weniger als 5,0 cSt bei 100 °C oder mehr als 13,0 cSt bei 100 °C78%271019994080katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an — gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und — Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT, und mit — einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und mit einer kinematischen Viskosität von 5,0 cST bei 100 °C oder mehr, jedoch nicht mehr als 13,0 cST bei 100 °C78%271019995080katalytisch hydroisomerisiertes und entwachstes Basisöl, bestehend aus hydrierten, hochisoparaffinischen Kohlenwasserstoffen, mit einem Gehalt an -gesättigten Kohlenwasserstoffen von 90 GHT oder mehr und -Schwefel von nicht mehr als 0,03 GHT und mit -einem Viskositätsindex von 80 oder mehr, jedoch weniger als 120, und einer kinematischen Viskosität von weniger als 5,0 cSt bei 100 °C oder mehr als 13,0 cSt bei 100 °C78%291829006080Methyl-, Ethyl-, Propyl- oder Butylester der 4-Hydroxybenzoesäure oder ihrer Natriumsalze (CAS RN 35285-68-8, 99-76-3, 5026-62-0, 94-26-8, 94-13-3, 35285-69-9, 120-47-8, 36457-20-2 or 4247-02-3)78%380894204080wässrige Lösung mit einem Gehalt an - 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on von 10,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 11,3 GHT - 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on von 3,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 4,1 GHT - einer Gesamtkonzentration von Isothiazolonen (CAS RN 55965-84-9) von 13,0 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 15,4 GHT - Nitraten (gerechnet als Natriumnitrat) von 18 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 22 GHT - Chloriden (gerechnet als Natriumchlorid) von 5 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 8 GHT78%540110141080Kerngarne aus hochfesten Polyester-Filament, mit Polyesterspinnfasern überzogen: -mit einer Verdrehung von 410 TPM oder mehr, jedoch nicht mehr als 1 200 TPM, -mit einer linearen Dichte von 200 dtex oder mehr, jedoch nicht mehr als 1500 dtex, -mit einer durchschnittlichen Reißfestigkeit von 46 cN/tex oder mehr, -mit einer Bruchreißdehnung von 13 % oder mehr, jedoch nicht mehr als 23 %, -auf eine gelochte Färbehülse gewickelt, -mit einem Gewicht einschließlich der Hülse von 900 g oder mehr78%

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI44618/24-133206497090

Angaben: Titandioxid-freies Farbglanzpigment für Kosmetik; Kernpigment; weißes, glitzerndes Pulver. Befund: Zubereitung auf der Grundlage von anorganischen Pigmenten (Effektpigment/Kernpigment mit einem Überzug auf der Grundlage von Ceroxid).

DEBTI44231/24-1384818011

Erlebnisdusche - aus einem Steuerpaneel mit zwei Zuläufen, Thermomischer mit Rückschlagventilen, acht    Abgängen mit Magnetventil, zwei Umschaltventilen, zwei Dosierpumpen mit    Duft-Vorratsbehälter und Dosierventilen, zwei Mikroprozessor-Steuerungen, Tasterplatte    und -gehäuse, einem Deckenelement mit Spritzdüsen, vier LED-Spots, sechs Seitenbrausen,    Soundmodul mit MP3-Player und Feuchtraumlautsprecher, noch nicht zusammengesetzt, - zur Regelung des Wasserdurchflusses und der Wassertemperatur -charakterbestimmend- ,    zur dosierten Abgabe von Duftstoff zur Beduftung von Duschwasser, zur Beleuchtung sowie   zur Wiedergabe von Audiodateien.  "Armatur für Rohr- oder Schlauchleitungen, keine Ware der Unterpositionen (KN) 8481 1005 bis   8481 4090, Sanitärarmatur, Mischarmatur -charakterbestimmend-, zusammengesetzt mit    Dosiersystem, Soundmodul mit MP3-Player, Feuchtraumlautsprecher und LED-Spots, noch   nicht zusammengesetzt - Erlebnisdusche"

DEBTI1299/24-1348109980

Bei den durch Warenmuster veranschaulichten Artikeln handelt es sich um rechteckige Zuschnitte aus vollflächig beidseitig farbig mit einem Regenbogenfarbverlauf bedrucktem Papier (Abmessungen: etwa 11,5 x 20 cm bzw. 2 x 30 cm). Beide Seiten sind überwiegend mit anorganischen Stoffen (kein Kaolin) bestrichen. Aufgrund der Beschaffenheit stellt sich das Papier nicht als Papier von der Art, wie sie als Schreibpapiere, Druckpapiere oder als Papiere zu anderen grafischen Zwecken verwendet werden dar. Insgesamt vier Papierzuschnitte sind zusammen mit Perlen, Pailletten, Wackelaugen, Kunststoffkugeln, selbstklebenden Strasssteinen, selbstklebende Buchstaben/Zahlen, rechteckigen Kunststofffolien, bunten Holzstäbchen (rechteckig und abgerundet), Regenbogepapier, buntem Papier, Papierstrohhalmen, Druckerzeugnissen, rechteckigen Vlieszuschnitten, Bindfäden, Pompons, Knöpfen, Musterbeutelklammern, bunten Federn und Pfeifenreinigern (DEBTI-1299/24-1 bis DEBTI-1299/24-12, DEBTI-1299/24-14 bis DEBTI-1299/24-25) in einem bedruckten Pappkarton aufgemacht. Sie können mit anderen Bestandteilen des Sets oder auch für andere Bastelarbeiten verwendet werden. Eine Einreihung als Bastelset der Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Waren nicht zur Ausgestaltung einer bestimmten Freizeitbeschäftigung (hier eines bestimmten Bastelprojektes) zusammengestellt wurden, sondern beliebig auch zur Dekoration von Geschenken o.a. zu verwenden sind. Die einzelnen Bestandteile (hier: gewelltes Papier) sind daher getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Papiere und Pappen, ein- oder beidseitig mit anorganischen Stoffen, anderen Stoffen als Kaolin, gestrichen, ausgenommen alle anders gestrichenen oder überzogenen Papiere und Pappen, auch auf der Oberfläche gefärbt in quadratischen oder rechteckigen Bogen, jeder Größe, andere Papier und Pappen als die der Unterpositionen 4810 13 bis 4810 31, andere als Multiplex" eingereiht.

DEBTI34788/23-138544429090

Isoliertes elektrisches Kabel, - bestehend aus drei einzeln isolierten Litzenleitern aus Kupfer (1 x rot, 1 x blau, 1 x schwarz),   nicht koaxial aufgebaut, in unterschiedlichen Längen (ca. 89 mm, 93 mm bzw. 104 mm),   an einem Ende mit einem gemeinsamen gerätespezifischen Anschlussstück,   an den anderen Enden mit einem Lötdepot zum direkten Löten auf eine Glasscheibe ausgestattet, - für eine Spannung von weniger als 1000 Volt, - zur Verwendung in der Automobilindustrie als Antennenanschluss. Die Ware ist als "isoliertes elektrisches Kabel, keine Ware der Unterpositionen (HS) 8544 11 bis 8544 30, für eine Spannung von 1000 Volt oder weniger, mit Anschlussstücken versehen, nicht von den TARIC-Unterpositonen 8544 4210 00 bis 8544 4290 80 erfasst" einzureihen.

DEBTI43205/22-1348239085

Es handelt sich um einen herzförmigen Zuschnitt aus Pappe, der auf einer Seite mit Schriftzügen in unterschiedlichen Sprachen sowie stilisierten Abbildungen von Einhörnern bedruckt ist, die Rückseite kann beschrieben werden. Sie soll als Gute-Besserung-Karte dienen. Das Erzeugnis ist gemeinsam mit einem Spielzeug in Zusammenstellung (DEBTI-43205/22-1), einem Haarreif (DEBTI-43205/22-2), Schleimmasse (DEBTI-43205/22-3), einer Augenklappe (DEBTI-43205/22-4), einem Klemmbrett  aus Kunststoff (DEBTI-43205/22-5), einem Schlüsselanhänger (DEBTI-43205/22-6), einem Filzstift (DEBTI-43205/22-7), einem Spinnstoffband (DEBTI-43205/22-8), Fantasieschmuck in Form von Ringen (DEBTI-43205/22-9), drei Haarspangen (DEBTI-43205/22-10), einem Umhängeband (DEBTI-43205/22-11), drei Sticker mit Fantasiewesen bzw. einer Abbildung mit medizinischen Produkten bedruckt (DEBTI-43205/22-12), einem Werbedruck (DEBTI-43205/22-14) und Sticker in Form von Pflaster (DEBTI-43205/22-15) in einem stilisierten Kunststoffei als Verkaufseinheit aufgemacht. Eine Einreihung als Warenzusammenstellung im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b) kommt aufgrund des fehlenden gemeinsamen Bedarfs nicht in Betracht. Eine Einreihung als Kombination im Sinne der Anmerkung 4 zu Kapitel 95 kommt aufgrund der vielen Bestandteile ebenfalls nicht in Betracht. Daher sind die einzelnen Bestandteile (hier: herzförmiger Pappzuschnitt) getrennt einzureihen. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "andere Waren aus Papier" eingereiht.

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Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI