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Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um rohes, gefrorenes Fleisch von der Japanischen Kamm-Muschel (Gattung Mizuhopecten), welchem lediglich Wasser und Lebensmittelzusatzstoffe (Antioxidationsmittel und Stabilisator) zugesetzt wurden. Das Muschelfleisch ist luftdicht in Beuteln mit einem Inhalt von 1 kg verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Kamm-Muscheln, nicht der Gattungen Pecten, Chlamys oder Placopecten".
Nach den Angaben der Antragstellerin und dem vorgelegten Produkt-Datenblatt handelt es sich bei den sog. "tiefgefrorenen, rohen, ganzen Tintenfischen" um Kalmare der Art Loligo chinensis/Uroteuthis chinensis, die lediglich gereinigt (geputzt) wurden. Die Erzeugnisse sind mit einem Wasserzusatz im Block gefroren in Kartons (Nettogewicht 12 Kg/Abtropfgewicht 9,6 Kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Weichtiere, gefroren, Kalmare der Loligo-Arten, andere als Loligo vulgaris, Loligo pealei und Loligo gahi.
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Tintenfischtuben" um gereinigte, rohe und tiefgefrorene Tuben von Kalmaren der Art Dosidicus gigas (Riesenkalmar; Ommastrephidae) in verschiedenen Größen (sog. U/5, U/10), ohne Kopf und ohne Haut, mit Wasserzusatz. Die glasierte Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (nicht zur Verarbeitung) bestimmt. Die Kalmare sind in luftdichten Kunststoffbeuteln verpackt (Zutaten: Tintenfisch, Wasser, Säureregulatoren; Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g, Abtropf-/Nettogewicht: 700 g bzw. 800 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Tintenfische und Kalmare, andere als in den TARIC-Codes 0307 4329 00 bis 0307 4399 31 genannt".
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei den sog. "Tintenfischtuben" um gereinigte, rohe und tiefgefrorene Tuben von Kalmaren der Art Illex argentinus (Kurzflossenkalmar; Ommastrephidae) in verschiedenen Größen (sog. U/5, U/10), ohne Kopf und ohne Haut, mit Wasserzusatz. Die glasierte Ware ist zur Verwendung als Lebensmittel (nicht zur Verarbeitung) bestimmt. Die Kalmare sind in luftdichten Kunststoffbeuteln verpackt (Zutaten: Tintenfisch, Wasser, Säureregulatoren; Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g, Abtropf-/Nettogewicht: 700 g bzw. 800 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Weichtiere, gefroren, Tintenfische und Kalmare, andere als in den Unterpositionen (KN) 0307 4321 bis 0307 4391 genannt, Illex spp., nicht zur Verarbeitung bestimmt".
Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der als Tintenfisch-Topping (#4989), hier Uroteuthis chinensis, bezeichneten Ware um tiefgefrorene, rohe, in Scheiben geschnittene Kalmare der Art Loligo chinensis (Uroteuthis chinensis, Loligo formosana). Jeweils 20 Scheiben à ca. 8 g sind auf einem Tray (Gewicht 160 g) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Weichtiere, gefroren, Kalmare der Loligo-Arten, andere als Loligo vulgaris, Loligo pealei und Loligo gahi.