Zum Inhalt springen
The Trade Hub
The Trade Hub
  • Fragen & Antworten
  • Regulatorische Nachrichten
  • Regulierung
AnmeldenRegistrieren
AnmeldenRegistrieren
ÜbersichtTARIC-NomenklaturEinreihungsleitfadenvZTAEU-EinreihungsverordnungenEuGH-Rechtsprechung - Tarifliche EinreihungMarktintelligenzWarenursprungAusfuhrkontrolleCBAM-RechnerEUDR-PrüfungClassifyAI SHZollwertIncoterms® 2020
Übersicht

Tarifliche Einreihung

TARIC-Nomenklatur
Einreihungsleitfaden
vZTA
EU-Einreihungsverordnungen
EuGH-Rechtsprechung - Tarifliche Einreihung
Marktintelligenz

Warenursprung

Warenursprung
Ursprungsleitfäden

Ausfuhrkontrolle

Ausfuhrkontrolle

Umwelt

CBAM-Rechner
EUDR-Prüfung

Werkzeuge

ClassifyAI SH/TARIC
Zollwert
Incoterms® 2020
ClassifyAI SH/TARIC

Automatisierte tarifliche Einreihung mit AV-Begründung

Produkt einreihen
Hilfe benötigt?

Stellen Sie eine Frage zu diesem Code oder finden Sie einen Experten für tarifliche Einreihung.

Frage stellen
  1. The Trade Hub
  2. ...Zollintelligenz
  3. Suche

Zollsuche

1 Ergebnisse für "0506100000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

050610000080Ossein und mit Säure behandelte Knochen6%
DEBTI23924/23-10506900000

Nach den Antragsangaben sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich bei dem sog. "Straußenknochen XXL, LA 70803" um einen Knochen des Straußes mit geringen Fleischanhaftungen. Das unbehandelte Erzeugnis mit einer Größe von ca. 30 cm enthält keine weiteren Zusätze. Die Knochen sind als Ergänzungsfuttermittel für Hunde (Tierfutter) bestimmt und in einem bedruckten Kunststoffbeutel als Futtermittel für Hunde verpackt. Da laut zusätzlichen Antragsangaben die Herstellung und der Transport der Erzeugnisse unter Nichteinhaltung der Lebensmittelhygienestandards erfolgen, sind die Erzeugnisse nicht für die menschliche Ernährung geeignet. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "rohe Knochen, zur menschlichen Ernährung nicht geeignet, andere als in der Unterposition (HS) 0506 10 genannte".

DEBTI6604/19-10501000000

Nach den Angaben der Antragstellerin sowie den vorliegenden Warenmustern handelt es sich bei dem als "Menschenhaare im Bündel" bezeichneten Erzeugnis um abgeschnittene Menschenhaare, welche gewaschen, getrocknet, gekämmt, gebündelt sowie sterilisiert sind. Gemäß den zusätzlich angeforderten Antragsangaben handelt es sich nicht um natürlich gleichgerichtete (Kopf an Kopf und Wurzel an Wurzel) oder anderweit zum Herstellen von Haarersatz zugerichtete Menschenhaare. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Menschenhaare, roh, auch gewaschen".

DEBTI25236/17-10506900000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ein Granulat aus zerkleinerten und mittels Dampfstrahl gereinigten Fischknochen. Das in unterschiedlichen Größen (Puder bis "Kieselgröße") zerkleinerte Granulat ist nicht für die menschliche Ernährung geeignet (ungenießbar). Zolltarifrechtlich handelt es sich um nicht mit Säure behandelte Knochen, andere als rohe Knochen.

DE10460/17-10501000000

Nach den Angaben des Antragstellers sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um rohe, nicht weiter bearbeitete Menschenhaare in Form von Zöpfen, wie sie beim Abschneiden anfallen. Die Zöpfe sind durch Gummibänder gebündelt und sollen zur Herstellung von Haarverlängerungen (sog. Extensions) verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Menschenhaare, roh".

DE23146/13-10501000000

Nach den Antragsangaben und den vorliegenden Warenmustern handelt es sich um rohe und nicht gewaschene Menschenhaare (schwarze bzw. schwarze Haarfarbe mit grauen Strähnen). Die Waren in Form von lediglich gebündelten, natürlichen Zöpfen, wie sie beim abschneiden anfallen, sind unbehandelt und nicht weiter bearbeitet (sog. Schnitthaarzöpfe).

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI