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2 Ergebnisse für "0910110000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

091011000010Ingwer6%
091011000080weder gemahlen noch sonst zerkleinert6%
DEBTI13535/22-10910110000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale; Amomum zingiber) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DEBTI26108/19-10910110000

Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um gefriergetrockneten, in Stücke geschnittenen Ingwer, ohne weitere Zusätze. Die Ware ist in blaue Poly-/Alubeutel mit einem Umkarton aus Pappe (Gewicht 8 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

DEBTI20944/19-10910110000

Nach den Antragsangaben handelt es sich bei der Ware um ganze, getrocknete Wurzelstöcke von Ingwer (Zingiber officinale; Amomum zingiber) ohne weitere Zusätze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert".

DE374/15-10910110000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um in Scheiben geschnittenen Ingwer, der in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Zucker, Essig, Essigsäure und Zitronensäure) eingelegt ist. Bei der Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das Erzeugnis ist in Gläsern mit einem Gewicht von 190 g (netto) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

DE14527/14-10910110000

Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Abbildung handelt es sich um geschnittene Ingwerstücke, die in einer Aufgussflüssigkeit (Zutaten: Wasser, Salz, Gärungsessig, Feuchthalte- und Säuerungsmitteln, Konservierungsstoff, Süß- und Farbstoffe) eingelegt sind. Bei der Ware ist der Ingwer nach Umfang und Geschmack charakterbestimmend, so dass die Mischung den Charakter einer Ware des Kapitels 9 behalten hat. Das rosafarbene Erzeugnis ist in bedruckten Beuteln mit einem Gewicht von 1,5 kg abgepackt und soll als Beilage zu Sushi verwendet werden. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Ingwer, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI