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Digitaler Bilderrahmen - aus einer 8 Zoll Farb-TFT-Flüssigkristallanzeige (Bildschirmdiagonale 20,32 cm, Bildschirmformat 4:3), Hintergrundbeleuchtung, Signalelektronik und eingebauten Lautsprechern in einem Gehäuse mit separat beigelegtem Standfuß (Abmessungen 237 x 207 x 45 mm), mit Speicherkartensteckplatz (SD/MMC/XD/MS/CF-Karten), Bedienelementen, IR-Empfänger, USB-, Audio- und 12 V Eingangsgleichstromanschluss sowie einer Infrarot-Fernbedienung und einem über Kabel anschließbarem Netzteil (Abbildung siehe Anlage) - zur Anzeige von Bildern und Videos (kennzeichnende Haupttätigkeit) sowie zum Aufzeichnen und Wiedergeben von Bild- Ton- und Videodaten (Formate: JPEG, GIF, MPEG, MP3), - zusammen mit Beipack (Bedienungsanleitung) in einer gemeinsamen Verkaufsverpackung. Der Digitale Bilderrahmen bestimmt den Charakter des Ganzen. "Monitor, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät, mit Flüssigkristallanzeige, nicht von der ausschließlich oder hauptsächlich in einem automatischen Datenverarbeitungssystem der Position 8471 verwendeten Art, für mehrfarbiges Bild, nicht zum Einbau in Waren der Kapitel 84 bis 90 und 94 geeignet, mit einer Bildschirmdiagonalen von nicht mehr als 55,9 cm und einem Bildschirmformat von 4:3 - Kombination aus Monitor (kennzeichnende Haupttätigkeit) und Bildaufzeichnungs- und -wiedergabegerät, noch nicht zusammengesetzt mit Standfuß, in funktioneller Einheit mit Netzteil und IR-Fernbedienung, in Warenzusammenstellung mit nicht charakterbestimmendem Beipack."
Andere konfektionierte Spinnstoffware, sog. Einlage (Kissen) für Etuis (Serie 962), siehe Foto, - aus lt. Antrag Filz aus Spinnstoffen, - in quadratischer Form, in den Abmessungen: 8 cm x 8 cm, - Füllmaterial (Wattierungsstoff) enthaltend, - auf einer Seite mit einer kleinen Einstecköffnung, auf der anderen Seite mit einem angenähten, schräg verlaufenden, 1 cm breiten Streifen aus Spinnstoff, - durch Zusammennähen konfektioniert, - augenscheinlich nicht handgearbeitet, - dient der Warenpräsentation von Schmuck, - wird nicht vom Warenkreis der Position 4202 erfasst, - aufgrund des Verwendungszwecks und der Größe keine Ware der Position 9404.
Arzneiware; flüssiges Dialysekonzentrat Die Ware besteht aus einer wässrigen, konzentrierten Mineralstofflösung, die zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Dialyselösung verwendet wird. Sie ist laut Antragsteller in Gebindegrößen von 5 l, 6 l, 8 l und 10 l sowie in Containern zu 300 l, 500 l und 800 l zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung oder in der Gebrauchsinformation sind u. a. Angaben zur Herstellung der gebrauchsfertigen Dialyselösung, zu den Wirkstoffen (Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid*6H2O, Kalziumchlorid*2H2O; Konzentrationen s. Feld 8), zu den Anwendungsgebieten (u. a. akutes und chronisches Nierenversagen, Hyperhydration) sowie zur Art der Anwendung ausgewiesen. Die zu verabreichende Menge ist u. a. abhängig von der eingesetzten Dialysemaschine sowie der Konstitution des Patienten. Zolltariflich handelt es sich um eine aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehende Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 des Zolltarifs werden als erfüllt angesehen.
Arzneiware; flüssiges Dialysekonzentrat Die Ware besteht aus einer wässrigen, konzentrierten Mineralstofflösung, die zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Dialyselösung verwendet wird. Sie ist laut Antragsteller in Gebindegrößen von 5 l, 6 l, 8 l und 10 l sowie in Containern zu 300 l, 500 l und 800 l zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung oder in der Gebrauchsinformation sind u. a. Angaben zur Herstellung der gebrauchsfertigen Dialyselösung, zu den Wirkstoffen (Natriumchlorid, Kaliumchlorid, Magnesiumchlorid*6H2O, Kalziumchlorid*2H2O; Konzentrationen s. Feld 8), zu den Anwendungsgebieten (u. a. akutes und chronisches Nierenversagen, Hyperhydration) sowie zur Art der Anwendung ausgewiesen. Die zu verabreichende Menge ist u. a. abhängig von der eingesetzten Dialysemaschine sowie der Konstitution des Patienten. Zolltariflich handelt es sich um eine aus gemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehende Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Die Bedingungen der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 des Zolltarifs werden als erfüllt angesehen.
Arzneiware; flüssiges Dialysekonzentrat Die Ware besteht aus einer wässrigen, konzentrierten Natriumhydrogencarbonatlösung, die zur Herstellung einer gebrauchsfertigen Dialyselösung verwendet wird. Sie ist laut Antragsteller in Gebindegrößen von 5 l, 6 l, 8 l und 10 l sowie in Containern zu 300 l, 500 l und 800 l zusammen mit einer Gebrauchsinformation für den Einzelverkauf aufgemacht. Auf der Verpackung oder in der Gebrauchsinformation sind u. a. Angaben zur Herstellung der gebrauchsfertigen Dialyselösung, den Anwendungsgebieten (u. a. akutes und chronisches Nierenversagen, Hyperhydration) sowie zur Art der Anwendung ausgewiesen. Zolltariflich handelt es sich um eine aus einem ungemischten Erzeugnis zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehende Arzneiware, dosiert und in Aufmachung für den Einzelverkauf. Eine Einreihung als Natriumhydrogencarbonat in die Unterposition 2836 3000 des Zolltarifs (ZT) kommt nicht in Betracht, da das Erzeugnis unter Anwendung der Anmerkung 2 zu Abschnitt VI des ZT der Position 3004 des ZT zuzuweisen ist.