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1 Ergebnisse für "1207401000"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

120740100080zur Aussaat6%
DEHH/1904/08-11207401000

Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf, so genannte Dosenblume, bestehend aus - einer bunt bedruckten Blechdose (Höhe 90 mm / Durchmesser 65 mm) mit einem Deckel mit Lasche (Einwegverschluss) sowie einer trinkdosenähnlichen Einwegöffnung am Dosenboden - einem Kunststoffdeckel als Untersetzer, - verschiedenartigem, granuliertem Füllmaterial mit einem eingelegten runden Vlies und einem rechteckigen Stück Schaumkunststoff, - einer Pflanzanleitung und - Sesamsamen (Art Sesamum indicum), die sich direkt im Füllmaterial befinden, sowie zusätzlich in einem Beutel abgepackte Sesamsamen für eine zweite Bepflanzung der Dose. Nach der Pflanzanleitung wird die Dose nach dem Öffnen des Deckels mit Wasser befüllt und der Abfluss am Dosenboden geöffnet. Durch regelmäßiges Gießen und durch Lichteinfall sollen die Samen keimen und eine Pflanze wachsen. Im Hinblick auf die Verwendung (Aufzucht einer Pflanze) bestimmen die Sesamsamen (zolltarifrechtlich andere Ölsamen der Position 1207) den Charakter der Ware. Die Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13.Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Faserpflanzen ist zu beachten.

DEBTI22383/24-11207409000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum nigrum (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt.  Die schwarzen Samen sind in Säcken (Inhalt 25 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI22378/24-11207409000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, getrocknete, ganze (ungeschält) Samen von Pflanzen der Art Sesamum indicum L. (Sesam). Die Sesamsamen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erfahren und sind nach den Antragsangaben nicht zur Aussaat bestimmt.  Die beige-braune Samen sind in unterschiedlichen Verpackungseinheiten (25 kg, 1.000 kg, 750 kg, 650 kg, 675 kg) aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI13772/24-11207409000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um reife, trockene, geschälte Bio Sesamsamen (Sesamum indicum L). Die birnenförmigen, flachen, leicht glänzenden Samen haben keine über das Kapitel 12 hinausgehende Bearbeitung erhalten und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Der Sesam ist in Papiersäcken (Inhalt 25 kg) sowie in Big Bags (Inhalt 750 kg) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".

DEBTI52615/20-11207409000

Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um flache, tropfenförmige, ganze, ungeschälte, dunkle und schwarze Sesamsamen (Sesamum indicum) mit einer Länge von ca. 2,5 - 3 mm und einer maximalen Breite von ca. 2 mm ohne weitere Zusätze. Die Sesamsamen finden als Lebensmittel Verwendung und sind nicht zur Aussaat bestimmt. Die Sesamsamen sind in Säcke (Füllmenge pro Sack 25 kg) abgepackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Ölsamen als in den Positionen 1201 bis 1206 genannt, Sesamsamen, nicht zur Aussaat".

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI