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Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe, handelt es sich um Weinbergschnecken der Art Helix lucorum, die in einem würzigen Aufguss (u. a. Salz, Aroma, Gewürze) eingelegt sind. Die Lebensmittelzubereitung ist in einer Konservendose (Inhalt 425 ml) mit Aufreißdeckel für den Einzelverkauf aufgemacht. Der Schneckenfleischanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere, andere Schnecken als Meeresschnecken".
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe, handelt es sich um gekochte und in einem würzigen Aufguss (u. a. Weißwein, Gemüse, Gewürze) eingelegte Weinbergschnecken. Die Zubereitung ist zu 100 g in einer Konservendose mit Aufreißdeckel aufgemacht. Der Schneckenanteil in der Zubereitung beträgt deutlich mehr als 20 GHT (lt. Verpackung 60 GHT). Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete Weichtiere, andere Schnecken als Meeresschnecken".
Nach den Antragsangaben und der vorliegenden Warenprobe handelt es sich um eine Konservendose mit der Aufschrift (auszugsweise): Achatschnecken "in Gewürzaufguss"; Fleisch von 2 Dutzend Achatschnecken; Nettoinhalt: 200g; Abtropfgewicht: 125 g sowie Angaben über die Zubereitung und Zutaten (Schneckenfleisch, Wasser, Salz, Gewürzextrakt). Inhalt: Dunkelbraun bis schwarzes, festes Schneckenfleisch (Eiweiße denaturiert) in einer grau-schwarzen Flüssigkeit. Nach ergänzenden Angaben liegt der Gehalt an Muschelfleisch deutlich über 20 GHT. Die Ware wurde durch Sterilisation haltbar gemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Schnecken, andere als Meeresschnecken.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine gefrorene Lebensmittelzubereitung, bestehend aus folgenden Erzeugnissen: - blanchierte Garnelen der Art Litopenaeus vannamei (Syn. Penaeus vannamei), - blanchierte Oktopusstücke von Weichtieren (Kraken) der Art Octopus membranaceus, - blanchierte sog. Tintenfischringe, -tentakel und - streifen von Weichtieren (Kalmar) der Art Urotheutis chinensis - gekochtes Muschelfleisch von Weichtieren (Gewellte Teppichmuscheln der Art Paphia undulata). Durch den Kochvorgang hat das Muschelfleisch eine über das Kapitel 03 hinausgehende Zubereitung erfahren. Bei der Ware handelt es sich in ihrer Gesamtheit daher um eine Lebensmittelzubereitung im Sinne des Kapitels 16. Der Anteil an Fleisch von Kalmaren bestimmt innerhalb der Position 1605 den Charakter der Mischung. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem verschlossenen Kunststoffbeutel für die Abgabe im Einzelverkauf aufgemacht (Gesamtgewicht inkl. Glasur: 1.000 g). Zolltarifrechtlich handelt es sich um zubereitete Weichtiere (Kalmare), keine Tintenfischklößchen.
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um einen Tintenfisch-Sesam-Salat in Form einer tiefgefrorenen Lebensmittelzubereitung, bestehend aus Fleisch vom Riesenkalmar (Weichtiere der Art Dosidicus gigas), das mit einem marinierten, asiatischen Gemüsesalat (Yama Kurage) vermischt ist. Der Anteil an Weichtierfleisch beträgt deutlich mehr als 20 GHT. Die Lebensmittelzubereitung ist in einem Polybeutel (Inhalt 1 Kg) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "zubereitete oder haltbar gemachte Weichtiere, Kalmare".