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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DE22575/13-12403110000

Etwa 9,5 x 6 x 2,5 cm große Pappfaltschachtel, die im Wesentlichen mit Minzeblättern, dem Produktnamen "afzal"; "Authentic Flavoured Molasses", der Geschmackssorte "Mint" dem Hersteller "Soex India", den Components:"Best Quality Tobacco - Molasses -Natural Flavour" und einer Wasserpfeife bedruckt ist. Im Inneren der Schachtel befindet sich ein farbig gestalteter Folienbeutel, der mit diversen Schriftzügen "afzal" bedruckt und mit zerkleinerten, faserigen, holzigen, ockerfarbenen Pflanzenteilen (Stengel und Blätter) befüllt ist. Die schwach nach Tabak und aromatisch nach Minze riechenden Pflanzenteile (Tabakbestandteile sind nachweisbar) sind mit einem sehr geringen Anteil an Glycerin befeuchtet. Zusätzlich befinden sich in der Schachtel vier handelsübliche Mundstücke aus Kunststoff, die beim Konsum der Wasserpfeife auf den "Rauchschlauch" gesteckt werden. Die Ware soll nach den Antragsangaben in verschiedenen Geschmacksrichtungen angeboten werden und ist in verschiedenen Packungsgrößen (50g, 100g, 250g, 500g und 1000g) in Faltschachteln für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabk im Sinne der Unterpositions-Anmerkung 1 zu Kapitel 24, der zum Rauchen in Wasserpfeifen geeignet ist.

DE20594/13-12403110000

Runde Metalldose mit Deckel (Durchmesser 8,5 cm/Höhe ca. 6,8 cm), die mit einem umlaufenden Etikett beklebt und auf dem Deckel mit einem erhabenen Schriftzug "Layalina" und arabischen Schriftzeichen versehen ist. Das Etikett ist im Wesentlichen mit dem Produktnamen "Layalina Molasses", der Sorte "OCEAN MIST", einem Warnhinweis, dem Ursprungsland "Made in United Arab Emirates" und dem Hersteller "Layalina Tobacco Manufacturing FZC" bedruckt. Zusätzlich ist die Dose mit zwei aufgeklebten "Gesundheitshinweisen" und auf dem Dosenboden mit Angaben über die Zutaten (Tobacco, Honey, Glycerin, Flavors) und dem Inhalt (250 g) versehen. Im Innern befindet sich ein Kunststofffolienbeutel, der nach den hier durchgeführten Untersuchungen mit zerkleinerten, wenig befeuchteten Pflanzenteilen (Tabak enthaltend) befüllt ist. Die süßlich und nach Tabak riechende Mischung enthält einen sehr geringen Anteil an Glycerin, Stärke bzw. stärkehaltige Zutaten sowie Invertzucker (lt. Rezeptur Honig). Aufgrund der festgestellten Beschaffenheit und auch der Aufmachung handelt es sich um einen Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24, der trotz der geringen Befeuchtung unmittelbar ohne weitere industrielle Be- oder Verarbeitung zum Rauchen in einer Wasserpfeife geeignet und auch bestimmt ist. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

DE17400/13-12403110000

Nach den Angaben des Antragstellers und den hier durchgeführten Untersuchungen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Der sog. Alghadir-Wasserpfeifentabak besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Glycerin und Natural Flavour durchtränkt ist. Die lt. Antragsangaben in verschiedenen Geschmacksrichtungen angebotene Ware ist in Dosen und Faltschachteln -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen enthält die Ware das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der festgestellte Glyceringehalt deutlich über 5 GHT liegt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

DE8432/13-12403110000

Nach den Angaben des Antragstellers und den hier durchgeführten Untersuchungen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Preservatives, Zucker, Glycerin und Flavour durchtränkt ist. Der in verschiedenen Geschmacksrichtungen angebotene Wasserpfeifentabak ist nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers in Folienbeuteln abgepackt und in Dosen und Faltschachteln -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Nach den hier durchgeführten Untersuchungen enthält die Ware das Feuchthaltemittel Glycerin, wobei der festgestellte Glyceringehalt deutlich über 5 GHT liegt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

DE16592/12-12403110000

Nach den Angaben des Antragstellers und den vorgelegten Unterlagen handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24. Das Erzeugnis besteht aus zerkleinertem Tabak, der mit Molasse, Frucht-Extrakt, Zucker, Glycerin und Flavour durchtränkt ist. Der in verschiedenen Geschmacksrichtungen (z.B. Orange, Lemon, Erdbeere usw.) angebotene Wasserpfeifentabak ist nach den ergänzenden Angaben des Antragstellers in Folienbeuteln abgepackt und in Dosen -in unterschiedlichen Packungsgrößen- für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Wasserpfeifentabak im Sinne der Unterpositionsanmerkung 1 zu Kapitel 24.

TARIC-Nomenklatur

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1 095 HS4

vZTA

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