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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

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DEF/3201/09-132089091

Angaben: Lösung, wird verwendet um die Eigenschaften von Rapid Prototyping Teilen zu verbessern, Material wird in Verbindung mit anderen Materialien aufgepinselt oder mit Spritze aufgetragen um Teile chemisch resistenter, haltbarer, flexibler und dichter zu machen; Inhaltsstoffe (MSDS): organische Lösungsmittel. Feststellungen: Glas mit Schraubdeckel in einem Plastikbeutel als Umverpackung, Inhalt: farblose, klare, viskose Flüssigkeit; die ausgestrichene Ware bildet nach dem Trocknen einen gleichmäßigen, abriebfesten, matten, farblosen Film; IR-Spektrum des Bindemittels: kein Polyester oder Acryl- und Vinylpolymer, Mattierungsmittel Siliciumdioxid nachweisbar. Befund: Klarlack auf der Grundlage von synthetischen Polymeren, andere als Polyester oder Acryl- und Vinylpolymere.

DEB/3201/08-12202901099

Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel. Antragsangaben (als zutreffend unterstellt): Flüssiges Nahrungsergänzungsmittel, als Spray aufgemacht. Zur Zusammensetzung der Ware wurden vertrauliche Angaben vorgelegt. Beschaffenheit der vorgelegten Warenprobe: hellbraune, trübe, leicht bewegliche, unmittelbar trinkbare Flüssigkeit, süß, säuerlich und aromatisch nach Pfefferminze schmeckend, abgefüllt in einem braunen, etikettierten 30 ml-Glasfläschchen mit Sprühkopf. Etikettaufdruck (auszugsweise): "Nahrungsergänzungsmittel; Verzehrempfehlung: täglich 3x3 Sprühstöße (à 0,1 ml) direkt in den Mund". Alkohol (lt. Angaben): nicht enthalten; Saccharose/Invertzucker (lt. Angaben): nicht enthalten; Erzeugnisse/Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 (lt. Angaben): nicht enthalten. Es handelt sich bei der Ware um eine unmittelbar trinkbare, für den menschlichen Genuss bestimmte Flüssigkeit. Sie ist damit als Getränk in das Kapitel 22 der KN einzureihen. Anderes, nicht alkoholhaltiges Getränk, keine Erzeugnisse der Positionen 0401 bis 0404 und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen 0401 bis 0404 enthaltend, keinen Zucker (Saccharose oder Invertzucker) enthaltend, kein mit Wasser verdünnter oder kohlensäurehaltiger Frucht- oder Gemüsesaft.

DEM/3201/08-18443319100

Multifunktionsgerät - aus Laserdruckwerk mit Fotoleitertrommel, Scannereinheit, Duplexeinheit und Stromversorgung in einem Gehäuse (Abmessungen: 518 x 445 x 298 mm) mit USB-Anschlussbuchse, - zum elektrostatischen Kopieren von bis zu 20 einfarbigen Seiten pro Minute sowie zum Drucken und Scannen nach Anschluss an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine. "Anderer Drucker kombiniert mit Kopiergerät, nicht von den Unterpositionen 8443 1100 bis 8443 1970 erfasst, an eine automatische Datenverarbeitungsmaschine oder ein Netzwerk anschließbar, ohne Fernkopierfunktion, Maschine, die die Funktion Kopieren durch Scannen von Originalen ausführt und Kopien mittels eines elektrostatischen Verfahrens druckt - Multifunktionsgerät"

DEF/3201/08-16802999090

Angaben: Bezeichnung: Kieselsteine zu Dekorationszwecken - Warenart: Kieselsteine, poliert, 3 sort. - Größe: ca. 2,5 - 4 cm - Gewicht: je 1 kg im Netz - Gesteinsart: siehe vertrauliche Daten. Feststellungen: Äußere Beschaffenheit der vorgelegten 3 Warenmuster: Muster 1: überwiegend braune, glänzende, flache, harte, rundlich-ovale Steine, verpackt in einem Kunststoffnetz. Muster 2: schwarz-graue, glänzende, flache, harte, rundlich-ovale Steine, verpackt in einem Kunststoffnetz. Muster 3: glänzende, flache, harte, rundlich-ovale, teils marmorierte Steine (dunkel-, mittel- u. hellbraun, beigefarben, grau, weißgrau, etc.), verpackt in einem Kunststoffnetz. Die Angaben der Antragstellerin werden als zutreffend angesehen. Befund: Zolltariflich handelt es sich bei den Kieselsteinen um Waren aus bearbeiteten Werksteinen der Position 6802 des EZT.

DEB/3201/07-19503002190

Puppe, die Nachbildung eines Menschen darstellend, nicht handgearbeitet. Es handelt sich um eine ca. 30 cm große Puppe aus Kunststoff (Arme, Kopf, Beine und Hüfte sind beweglich), eine junge Frau mit langen blonden Haaren darstellend, die mit einem langen hellblauen Kleid mit weitem Rock und enganliegendem Oberteil mit Puffärmeln, langen, bis über die Ellbogen reichenden Handschuhen und einem hellblauen Spinnstoffband im Haar bekleidet ist. Sie ist gemeinsam mit erkennbarem Puppenzubehör (einem Paar Puppenschuhen) und Fantasieschmuck in Form eines Ringes und eines Armbandes (Alle nicht Gegenstand dieser Auskunft, da weder ein gemeinsamer Bedarf noch eine Kombination i.S. der Anmerkung 4 zu Kap. 95 vorliegt) in einer bunt bedruckten, rechteckigen Showbox verpackt. Ein Bild der Ware ist im Internet unter http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/de/ebticau.htm zu finden.

TARIC-Nomenklatur

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Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

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