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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI51664/19-13926909290

Nach den Antragsangaben sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um so genannte "Schuhüberzieher" aus blauen, strukturierten Folien aus - laut Antragsangaben - chloriertem Polyethylen, einem Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die etwa 41 x 15 cm großen Erzeugnisse sind an der Oberseite (Einschlupföffnung) mit einem elastischen Band versehen und dadurch gerafft. Sie werden beispielsweise in der Lebensmittelindustrie oder Reinraum- und Intensivbereichen über das Schuhwerk gezogen. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "andere Waren aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 genannt, aus Folien hergestellt".

DEBTI48658/19-13926909290

Bei dem durch eine Materialprobe veranschaulichten Artikel handelt es sich um einen sogenannten Laserschutzvorhang. Die in unterschiedlichen Abmessungen gefertigte Ware besteht aus einer dünnen Mittellage aus Glasfasergewebe, das auf beiden Seiten mit dickeren Lagen aus Silikon (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) überzogen ist. Gemäß den Angaben der Antragstellerin ist die Ware an den Rändern eingesäumt sowie vernäht und wird je nach Abmessungen in mehreren Bahnen aneinandergenäht. Da der Kunststoff die Energie der Laserstrahlen absorbiert und das Glasfasergewebe die Strahlung streut und reflektiert, sind beide Stoffe im Hinblick auf die Verwendung als gleichbedeutend anzusehen. Im Hinblick auf die Dicke der Lagen und das äußere Erscheinungsbild bestimmt dagegen der Kunststoff den Charakter der zusammengesetzten Ware. Der Laserschutzvorhang ist gemeinsam mit einem Befestigungssystem aus unedlem Metall (z. B. Keder-, Schiebe-, Haken- oder Klett-System) in einer Kartonverpackung für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 genannt, aus Folien hergestellt" eingereiht.

DEBTI51556/19-13926909290

Handarbeitsset (sog. Armbänder zum Besticken, Art. 94918) bestehend aus: - zwei rechteckigen Streifen, die die späteren Außenlagen (Schauseiten) der Armbänder bilden, -- je mit einer Länge von ca. 16 cm, aber unterschiedlichen Breiten (schmal: ca. 1,5 cm, breit: ca. 3 cm), -- mit diversen kleinen Löchern zum Besticken und an beiden Enden mit abgerundeten Ecken versehen, -- jeweils hergestellt aus einem zweilagigen Erzeugnis mit einer Außenseite aus einer zelligen Kunststofffolie, die mit einem undichten, einfarbigen Gewebe unterlegt ist, wobei das Gewebe dünner als die Kunstststofffolie ist und nicht weiter bearbeitet wurde (stellt sich damit lediglich als einfache Unterlage dar; damit handelt es sich bei den Streifen um Waren des Kapitels 39), - zwei rechteckigen Streifen aus Filz oder Vliesstoffen, -- je mit einer Länge von ca. 16 cm, aber unterschiedlichen Breiten (schmal: ca. 1,5 cm, breit: ca. 3 cm), -- auf einer Seite mit einer Klebeschicht, die durch ein Abdeckpapier geschützt und an beiden Enden mit abgerundeten Ecken versehen ist, -- einem sog. Gummiband in Form einer ca. 40 cm langen, elastischen Schnur der Position 5604, die an den Enden heiß geschnitten ist (somit nicht konfektioniert), - Stickgarn in vier verschiedenen Farben, je mit eine Länge von ca. 200 cm, mehrfach gezwirnt, - einer Sticknadel aus Kunststoff mit einer Länge von ca. 4,5 cm, - einem sog. Nadelkissen aus laut Angaben Filz in ovaler Form zugeschnitten, - einer Anleitung in Form eines mit Bildern (Stickstichen) und Text bedruckten Papierbogens, gemeinsam in einer klarsichtigen Kunststoffhülle mit Pappeinlage als Warenzusammenstellung für den Einzel- verkauf aufgemacht. Laut Anleitung sollen zunächst die die Schauseite der Armbänder bildenden Streifen aus Kunststofffolien individuell bestickt werden. Danach wird die Stickarbeit mit den Vliesstoffen auf der Unterseite der bestickten Streifen kaschiert und das "Gummiband" als Verschlussvorrichtung verwendet. Eine Einreihung in die Position 9503, insbesondere in die Unterposition (KN) 9503 0070 als Bastelset kommt nicht in Betracht, da es sich beim Besticken der Armbänder um Handarbeiten handelt. Insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung und die Zierwirkung bestimmen die Streifen aus Kunststofffolie (Schauseiten der Armbänder) den Charakter der Warenzusammenstellung. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine "andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 genannte Ware aus Kunststoff, aus Folien hergestellt".

DEBTI55749/19-13926909290

Es handelt sich um abgeschrägt zugeschnittene Streifen aus Folien aus - lt. wissenschaftlicher Untersuchung - einem Polyesterurethan (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer einseitig aufgebrachten, reflektierenden Beschichtung aus Kunststoff mit eingebetteten Glaskugeln. Die nicht selbstklebenden, silberfarbenen Streifen (ca. 60 mm x 3 mm) befinden sich auf einer Trägerfolie und sollen auf z. B. Arbeits- oder Schutzbekleidung aufgebracht werden. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Waren aus Kunststoffen, andere als von den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 erfasst, aus Folien hergestellt" eingereiht.

DEBTI40678/19-13926909290

Bei dem durch einen Musterabschnitt veranschaulichten sog. Filterfolie handelt es sich um eine transparente Verbundfolie aus - laut Angaben der Antragstellerin und wissenschaftlicher Untersuchung - Polypropylen (Außenlagen) und PET (mittlere Lage), beides Kunststoffe im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die in Rollenform mit einer Breite von 100 bis 150 cm in unterschiedlichen Längen vorliegende Ware ist am gesäumten Rand sowohl mit biegsamen Stäben aus Kunststoff als auch mit Ösen aus unedlem Metall versehen (somit weiter bearbeitet als in Anmerkung 10 zu Kapitel 39 zugelassen). Das Erzeugnis wird lt. Antragsangaben als schattenspendender Sonnenschutz verwendet und dient dabei der Selektion schädlicher Sonnenstrahlen. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, andere als in den TARIC-Codes 3926 1000 00 bis 3926 9092 30 genannt, aus Folien hergestellt" eingereiht.

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