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2 Ergebnisse für "6307909200"

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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

630790920010andere6%
630790920080Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position|5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art6%
DEBTI14980/22-16307909200

Augentuch mit Auffangbeutel, Art. #2373, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), -- rechteckig; in den Abmessungen: ca. 279 cm x 200 cm, -- aus einem mit Bindemittel versehenen augenscheinlich mehrlagigen Vliesstoff der Position 5603 aus    synthetischen Chemiefasern, -- seitlich jeweils mit einem angebrachten ca. 44 cm x 279 cm großen Streifen aus einer Folie aus    Kunststoff, -- im oberen Drittel mit einer annähernd rechteckigen Öffnung; rund um die Öffnung mit einer selbst-    klebenden Folie aus Kunststoff, einem Abdeckpapier und dem sog. Auffangbeutel (Abmessungen:    ca. 50 cm x 30 cm) aus einem klarsichtigen Kunststoff versehen, -- durch Zusammenfügen konfektioniert, -- zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von    der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt   der Vliesstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DEBTI31760/18-16307909200

Augentuch, Artikelnummer #1785, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: -- unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- quadratisch; in den Abmessungen von 140 cm x 140 cm, -- aus Vliesstoffen der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, -- mit einer abgeklebten Öffnung im Augenbereich, -- mit einem unterhalb der Öffnung angeklebten Beutel aus Kunststofffolie zum Auffangen von Flüssigkeiten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DEBTI31761/18-16307909200

Abdecktuch, sog. Femoralis-/Radialistuch, Artikelnummer #1857, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 380 cm x 240 cm, -- aus einfarbigen Vliesstoffen aus Chemiefasern, -- mit einem aufgeklebten Zuschnitt (ca. 180 cm x 150 cm) aus einem vierlagigen Flächenerzeugnis der Position 5603, mit einer Oberlage und zwei Mittellagen aus Vliesstoffen aus Chemiefasern und einer Unterlage aus Kunststoff, -- an den Längsseiten mit angeklebten, transparenten, ca. 55 cm bzw. 75 cm breiten Kunststofffolien, -- mit drei runden Öffnungen (Durchmesser: ca. 8 cm bzw. 10 cm); um die Öffnungen herum mit einer selbstklebenden Folie versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation, stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach Umfang und Verwendungszweck den Charakter der Ware. "Abdecktuch (Femoralis-/Radialistuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DEBTI31762/18-16307909200

Abdecktuch, sog. Angiographie Abdecktuch, Artikelnummer #1773, - laut Antrag: -- nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf, -- rechteckig, in den Abmessungen 220 cm x 330 cm, -- zusammengesetzt aus einem Vliesstoffabschnitt aus synthetischen Chemiefasern in den Anmessungen von 150 cm x 330 cm und einer klarsichtigen Kunststofffolie in den Abmessungen von 70 cm x 330 cm, -- mit einem weiteren aufgeklebten Vliesstoffabschnitt in den Abmessungen von 80 cm x 120 cm, -- mit zwei runden, abgeklebten Öffnungen im Bereich der Leiste, - durch Zusammenkleben konfektioniert - aufgrund der Aufmachung keine Ware der Position 3005, - dient zum Bedecken eines Patienten während einer Operation (Katheter-Angiographie), stellt sich somit als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar, - die Vliesstoffe bestimmen nach dem Umfang den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Angiographie Abdecktuch) aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktücher aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

DE13521/15-16307909200

Augentuch mit Auffangbeutel, Art. #2373, Foto siehe Anlage, - laut Antrag unsteril und nicht in Aufmachung für den Einzelverkauf (somit keine Ware der Position 3005), - rechteckig; in den Abmessungen: ca. 279 cm x 200 cm, - aus einem mit Bindemittel versehenen augenscheinlich mehrlagigen Vliesstoff der Position 5603 aus synthetischen Chemiefasern, - seitlich jeweils mit einem angebrachten ca. 44 cm x 279 cm großen Streifen aus einer Folie aus Kunststoff, - im oberen Drittel mit einer annähernd rechteckigen Öffnung; rund um die Öffnung mit einer selbstklebenden Folie aus Kunststoff, einem Abdeckpapier und dem sog. Auffangbeutel (Abmessungen: ca. 50 cm x 30 cm) aus einem klarsichtigen Kunststoff versehen, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - zur Patientenabdeckung bei operativen Eingriffen bestimmt (stellt sich als Einwegabdecktuch von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art dar), - insbesondere im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung in Bezug auf die Verwendung bestimmt der Vliesstoff gegenüber dem Kunststoff den Charakter der Ware. "Andere konfektionierte Ware (Augentuch), aus Spinnstoffen, Einweg-Abdecktuch aus Erzeugnissen der Position 5603, von der bei chirurgischen Eingriffen verwendeten Art"

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