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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

DEBTI34135/22-17616999010

Sogenannter Kühlkörper: Es handelt sich um einen Kühlkörper aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt in Form einer rechteckigen Grundplatte (Maße 168 x 29 x 3 mm) mit darauf aufgebrachten Kühlrippen und Lochungen. Der Kühlkörper dient zur Wärmeableitung von bestückten Baugruppen in verschiedenen Geräten. Der Einsatz bezieht sich nicht ausschließlich auf die Verwendung in einem bestimmten Gerät. Gegenstand des vZTA-Antrags ist lediglich der sogenannte Kühlkörper ohne jegliche sogenannte Bestückung mit elektronischen Bauelementen. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage.  Eine Einreihung als Teil von Geräten des ABS XVI in Anwendung der Anmerkung 2 zum Abschnitt XVI kommt nicht in Betracht, da die Verwendung des Kühlkörpers nicht auf bestimmte Geräte dieses Abschnitts beschränkt ist und auch keine spezifischen Merkmale aufweist. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7616 1000 und 7616 99 10 genannte) Waren aus Aluminium (nicht gegossen)" zum TARIC-Code 7616 9990 10.

DEBTI32231/22-17616999010

Es handelt sich um eine größtenteils aus Aluminium bestehende Aufnahmevorrichtung für zum Beispiel Bankkarten oder Visitenkarten (Maße: 95 x 60 x 12 mm). Seitlich und innerhalb der Aufnahmevorrichtung wurde Kunststoff verwendet. Die Vorder- sowie die Rückseite ist aus leicht abgerundeten Aluminiumplatten (ca. 9,2 cm x 6 cm) hergestellt. Die Verstaumöglichkeit für die Karten enthält zusätzlich einen Mechnismus, um die Karten aus der Aufnahmevorrichtung herausschieben zu können. Abbildung siehe Anlage Nicht Position 4202, da nach stofflicher Beschaffenheit nicht vom zweiten Teil des Positionswortlautes erfasst. Bei der aus verschiedenen Stoffen bestehenden Ware ist kein charakterverleihender Stoff ermittelbar, sie ist daher in die gleichermaßen in Betracht kommende Position in der Nomenklatur zuletzt genannte Position einzureihen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium, nicht gegossen, nicht handgearbeitet" zum TARIC-Code 7616 9990 10 der Kombinierten Nomenklatur.

DEBTI35404/21-17419999099

Sog. Wassersparer. Die Ware stellt sich als zylinderförmiges Messingerzeugnis mit einer zentrischen Bohrung dar. Auf der Außenseite weist er im unteren Bereich ein Außengewinde und auf der Innenseite im oberen Bereich ein Innengewinde auf. Er ist mit einer durchgängigen Öffnung versehen, die sich etwa auf der Hälfte konisch verjüngt. Zusätzlich besitzt das Erzeugnis einseitig eine vertikale Bohrung, in die Luft eindringen kann. Die Ware wird zwischen einer Thermostatarmatur/einer Brause und einem Wasserschlauch eingeschraubt und sorgt durch die Verjüngung des Innendurchmessers dafür, dass weniger Wasser fließen kann. Durch die vertikale Bohrung strömt Luft ein, die das Wasser verwirbelt. Da das Erzeugnis keinerlei Verschluss (Drehküken, Kegeln, Klappe, Kugel, Nagel, Schieber, Membran usw.) zur Regulierung des Zu-, Durch- oder Abflusses von Wasser aufweist, der je nach seiner Stellung einen Durchgang öffnet oder verschließt, und auch sonst keine mechanischen Komponenten besitzt, kommt eine Einreihung in die Position 8481 der Kombinierten Nomenklatur oder eine andere Position des Kapitels 84 nicht in Betracht. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als von den Codenummern 7419 1000 10 0 bis 7419 9990 91 0 erfasste) Waren aus Kupfer" zur Codenummer 7419 9990 99 0 des Zolltarifs.

DEBTI34282/21-174199990

Sog. Schmuckelement Bei den Erzeugnissen handelt es sich um annähernd quadratische, rahmenartige Waren mit gewölbten Seiten und einer zentrischen quadratischen Aussparung von ca. 27 x 27 mm aus einer Kupfer-Zink-Legierung (Messing) mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupferanteil. Abmessungen (L x B): ca. 39 x 39 mm. Es dient als optisches Design-/Schmuckelement zwischen Schwenkauslauf und dem Kopfstück der Mischarmatur. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Eine Einreihung als Teil einer Armatur in die Position 8481 der Kombinierten Nomenklatur kommt nicht in Betracht, da das Schmuckelement hinsichtlich des Betriebs der Hauptware (Armatur) für deren objektive Merkmale und Eigenschaften nicht unabdingbar ist. Kein Hygieneartikel oder Teil eines Hygieneartikels der Position 7418, weil Hauptware Armatur nicht vom Wortlaut der Position 7418 umfasst ist. Derartige Erzeugnisse sind als "andere Waren aus Kupfer (andere als in den Unterpositionen 7419 1000 bis 7419 9930 genannte)" in Unterposition 7419 9990 der Kombinierten Nomenklatur (KN) einzureihen.

DEBTI28348/21-17419999099

Es handelt sich um sog. Klemmringsätze, im Wesentlichen bestehend aus einem sog. vorderen Klemmring in Form eines konischen zulaufenden Rings aus einer Kupfer-Zink-Legierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Kupfergehalt (Messing) sowie einem ebenfalls aus Messing gefertigten sog. hinteren Klemmring, einem ringförmigen Erzeugnis mit abgestufter Außenseite. Die Klemmringe werden auf Rohrverschraubungen und Ventilen mit Rohrendanschlüssen verwendet. Insgesamt 10 Klemmringsätze sind gemeinsam auf einem Kunststoffstift zu Aufbewahrungszwecken aufgezogen. - Angaben lt. Antragsteller- Derartige Erzeugnisse sind als "andere (als von den Codenummern 7419 1000 10 0 bis 7419 9990 91 0 erfasste) Waren aus Kupfer" in die Codenummer 7419 9990 99 0 des Zolltarifs einzureihen. Abbildung siehe Anlage.

TARIC-Nomenklatur

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