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Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

DEBTI3901/26-18302490091

Es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus einem teleskopartig ausziehbaren, mehrteiligen Rohrabschnitt mit ovalem Querschnitt aus Aluminium. Am oberen Ende befindet sich ein T-förmiger Kunststoffgriff, auf dem sich mittig ein länglicher Knopf zur Arretierung der Rohrabschnitte befindet. Zudem sind die Erzeugnisse unterhalb des Griffs mit einer spezifisch geformten Halterung aus Kunststoff, zur Befestigung des Gestänges an einem Koffer ausgestattet. Die Erzeugnisse dienen als ausziehbare Teleskopgriffe für Koffer bzw. Einkaufstrolleys. - Antragstellerangaben - Der Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Waren wird insbesondere hinsichtlich des Umfangs und der Bedeutung für die Verwendung durch das Aluminium bestimmt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge (Teleskopgriff aus Aluminium zur Verwendung bei der Herstellung von Reisegepäck) aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zum TARIC-Code 8302 4900 91.

DEBTI5392/26-18302490099

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, mehrteilige Erzeugnisse (sog. Sicherheitsüberfallen), bestehend aus einer nahezu rechteckigen Grundplatte mit kreisrunden Montagelochungen, an der beweglich ein nahezu rechteckiger Blechabschnitt mit länglicher Aussparung angebracht ist, sowie aus einer sog. Ösenplatte mit Montagelochungen. Die Erzeugnisse werden an verschiedenen Waren (z. B. Türen, Fenster, Möbel, Kisten) angebracht und dienen gemeinsam mit einem Vorhängeschloss (nicht Gegenstand dieser vZTA) dazu, diese zu verschließen. Abmessungen: 75 x 29 mm. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.

DEBTI5822/26-18302490099

Es handelt sich um vollständig aus unedlem Metall gefertigte, mehrteilige Erzeugnisse (sog. Schlossriegel), bestehend aus einem annähernd L-förmig gewinkelten Riegel, der durch zwei Führungen hindurch verschiebbar und unlösbar an einer nahezu rechteckigen Grundplatte angebracht ist, sowie aus einem rechteckigen Blechabschnitt (sog. Schließblech), der zur Aufnahme des Riegels im verschlossenen Zustand mit einer länglichen Aussparung versehen ist. Die Grundplatte des Schlossriegels und das Schließblech weisen jeweils mehrere kreisrunde Montagelochungen auf. Der Riegel und eine der Führungen sind mit je einer Lochung versehen, durch die ein Vorhängeschloss (nicht Gegenstand dieser vZTA) hindurchgeführt werden kann, um den Riegel zusätzlich zu sichern. Die Erzeugnisse werden an verschiedenen Waren (z. B. Türen, Fenster, Möbel, Kisten) angebracht und dienen dazu, diese zu verschließen. Abmessungen: 45 x 100 mm. - Antragstellerangaben - Die Einreihung erfolgt in die von den gleichermaßen in Betracht kommenden Unterpositionen zuletzt genannte Unterposition. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Koffer und andere derartige Waren" zur Codenummer 8302 4900 99 0 des Zolltarifs.

DEBTI510/26-18302490099

Es handelt sich um zweiteilige Erzeugnisse aus verzinktem Stahl, bestehend aus einer annähernd rechteckigen Platte (Abmessungen: 7 cm x 2,5 cm), die mittig eine Wölbung aufweist und an den Enden mit einer quadratischen Lochung sowie abgeschrägten Ecken versehen ist, sowie einer D-förmigen Öse, die passgenau in die Wölbung eingesetzt wird. Die Waren werden am Ladeboden oder an der Bordwand von Anhängern angebracht und dienen als Befestigungsvorrichtung zur Ladungssicherung. Sie sind mittels Kabelbinder an einer Verkaufsaufmachung aus einem bedruckten Pappreiter mit Eurolochung befestigt. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien (Anhänger)" zum TARIC-Code 8302 4900 99.

DEBTI513/26-18302490099

Es handelt sich um zweiteilige, aus Gusseisen und Stahl gefertigte Erzeugnisse, bestehend aus einer rechteckigen Grundplatte, die mit vier Lochungen versehen ist und einem daran angebrachten L-förmigen Haken (Länge: etwa 12 cm), der am Ende zu einem U-förmigen Bogen ausgearbeitet ist, sowie einer etwa T-förmigen Montageplatte mit drei kreisrunden Lochungen, die an einer Seite mit einem Stab mit Öse (Innendurchmesser: etwa 11 mm) an einem Ende, ausgestattet ist. Die Erzeugnisse werden an den Aufbauten von PKW-Anhängern angebracht und dienen zum Einhängen und Sichern der Ladebordwand. Die Waren sind auf einer bedruckten Pappkarte mit Eurolochung aufgemacht. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Beschläge aus unedlen Metallen, für Karosserien" zum TARIC-Code 8302 4900 99.

Siehe auch

TARIC-Nomenklatur

25 000+ codes

Einreihungsleitfaden

1 095 HS4

vZTA

1 000 000+ BTI