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DEBTI49206/25-287091190

Elektrokraftkarren, sog. Autonome Mobile Roboter (AMR), Foto siehe Anlage, - in Form eines ohne Hebevorrichtung versehenen, fahrerlosen, autonom fahrenden   Elektrofahrzeugs, - laut Antrag: - - mit sechs Rädern, - - mit einer Anhängevorrichtung in Form eines höhenverstellbaren, flexiblen Greifarms, - - mit einer maximalen Zugkraft von bis zu 1000 kg, - - mit einer maximalen Geschwindigkeit von 2 m/s, - - zur Navigation mit Sensortechnologie und Steuerungssoftware ausgerüstet, - wird für fahrerlose Transport-Systeme in Fabriken bzw. in der Lagerlogistik verwendet, - dient dem Kurzstreckentransport von Waren. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken und Lagerhäusern, zum Kurz- streckentransport von Waren verwendeten Art, Elektrokarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI49206/25-387091190

Elektrokraftkarren, sog. Autonome Mobile Roboter (AMR), Foto siehe Anlage, - in Form eines ohne Hebevorrichtung versehenen, fahrerlosen, autonom fahrenden   Elektrofahrzeugs, - laut Antrag: - - seitlich mit zwei Antriebsrädern, - - vorne und hinten jeweils mit weiteren Stützrollen, - - hinter mit einer Anhängevorrichtung, - - mit einer maximalen Anhängelast von bis zu 600 kg, - - mit einer maximalen Geschwindigkeit von 2 m/s, - - mit einem Wendekreis von ca. 0,3 m, - - zur Navigation mit Sensortechnologie und Steuerungssoftware ausgerüstet, - wird für fahrerlose Transport-Systeme in Fabriken bzw. in der Lagerlogistik verwendet, - dient dem Kurzstreckentransport von Waren. "Kraftkarren ohne Hebevorrichtung, von der in Fabriken und Lagerhäusern, zum Kurz- streckentransport von Waren verwendeten Art, Elektrokarren, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI19300/25-18709119000

Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage, - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne   Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen dreirädrigen Zugkraftkarrens mit: - - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 400 mm und einer     Breite von ca. 130 mm, - - einem Lenkrad mit einem Durchmesser von ca. 260 mm und einer Breite von ca. 85 mm, - - einer Gesamtlänge von ca. 1550 mm, einer Breite von ca. 840 mm und einer maximalen     Deichselhöhe von 970 mm, - - einem Gewicht von ca. 262 kg, - - einem von zwei Batterien (2x 36 V / 55 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit einer     Leistung von 1500 Watt, - - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 5 km/h, - - mit zwei Anhängevorrichtungen (Kombination aus Kugelkopf- und Bolzenkupplung), - - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen    Straßen verwendbar, - dient zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Bootsanhänger und andere Pkw-   Anhänger bis zu einem Gewicht von maximal 3000 kg auf flachen, harten Untergründen wie    z. B. Hafenkais oder in Lagerhäusern usw.; stellt sich somit als "Zugkraftkarren von der auf   Bahnhöfen verwendeten Art" dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, seiner Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI3343/24-18709119000

Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage, - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne   Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen Zugkraftkarrens mit: - - zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 400 mm und einer     Breite von ca. 150 mm, - - einem Lenkrad mit einem Durchmesser von ca. 150 mm und einer Breite von ca. 50 mm, - - einer Gesamtlänge von ca. 1735 mm, einer Breite von ca. 760 mm und einer maximalen     Deichselhöhe von 915 mm, - - einem Gewicht von ca. 300 kg, - - einer Tragfähigkeit von 2500 kg, - - einem von zwei Batterien (2 x 12 V / 70 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor, - - einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 4 km/h, - - einer Anhängervorrichtung in Form eines Hakensystems, - - einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - weder zur Personenbeförderung geeignet noch zur Güterbeförderung auf öffentlichen Straßen   verwendbar, - dient als Flurförderfahrzeug zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Anhänger   und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von maximal 2500 kg in z. B. Lagerhäusern; stellt   sich somit als Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

DEBTI24040/23-18709119000

Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage; - lt. Antrag: - - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne     Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen Zugkraftkarrens, - - mit zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 320 mm und einer     Breite von ca. 100 mm, - - mit einer hinteren Lenkrolle mit einem Durchmesser von ca. 150 mm und einer Breite von     ca. 50 mm, - - mit einem von zwei Batterien (2 x 12 V / 33 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit     einer Leistung von 500 Watt, - - mit einer Anhängevorrichtung in Form von zwei unterschiedlich hohen Kugelkopf-Aufnahmen, - - mit einer am Deichselkopf mit Fahrschalter und anderen Bedienelementen versehenen,     Lenkstange, - - mit einer Gesamtlänge von ca. 1150 mm, einer Breite von ca. 665 mm und einer maximalen     Deichselhöhe von ca. 960 mm, - - mit einem Gewicht von ca. 96 kg, - - mit einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 6 km/h, - - mit einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt, - - ohne Genehmigung für das Fahren auf öffentlichen Straßen, - dient als Flurförderfahrzeug zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Anhänger   und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von maximal 1.500 kg in z.B. Lagerhäusern; stellt   sich somit als Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art dar. "Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"

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