DEBTI24040/23-18709119000
Elektrokraftkarren, sog. Elektroschlepper, Foto siehe Anlage;
- lt. Antrag:
- - in Form eines selbstfahrenden, von einer zu Fuß gehenden Bedienperson gelenkten, ohne
Ladeplattform und Hebevorrichtung versehenen Zugkraftkarrens,
- - mit zwei luftbereiften Antriebsrädern mit einem Durchmesser von ca. 320 mm und einer
Breite von ca. 100 mm,
- - mit einer hinteren Lenkrolle mit einem Durchmesser von ca. 150 mm und einer Breite von
ca. 50 mm,
- - mit einem von zwei Batterien (2 x 12 V / 33 Ah) gespeisten elektrischen Antriebsmotor mit
einer Leistung von 500 Watt,
- - mit einer Anhängevorrichtung in Form von zwei unterschiedlich hohen Kugelkopf-Aufnahmen,
- - mit einer am Deichselkopf mit Fahrschalter und anderen Bedienelementen versehenen,
Lenkstange,
- - mit einer Gesamtlänge von ca. 1150 mm, einer Breite von ca. 665 mm und einer maximalen
Deichselhöhe von ca. 960 mm,
- - mit einem Gewicht von ca. 96 kg,
- - mit einer Höchstgeschwindigkeit im beladenen Zustand von maximal 6 km/h,
- - mit einem Wendekreis, der weniger als die Länge des Fahrzeugs beträgt,
- - ohne Genehmigung für das Fahren auf öffentlichen Straßen,
- dient als Flurförderfahrzeug zum Ziehen oder Schieben von rollenden Lasten wie Anhänger
und Wohnwagen bis zu einem Gewicht von maximal 1.500 kg in z.B. Lagerhäusern; stellt
sich somit als Zugkraftkarren von der auf Bahnhöfen verwendeten Art dar.
"Zugkraftkarren (Elektrokraftkarren), von der auf Bahnhöfen verwendeten Art, ihrer Beschaffenheit
nach nicht zum Befördern von Waren mit starker Radioaktivität besonders bestimmt"