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1 Ergebnisse für "8714911025"

Nomenklatur-Codes

Verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)

Siehe auch

871491102580Rahmen, aus Aluminium oder Aluminium und Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)6%
DEBTI49402/21-18714911025

Rahmen, Foto siehe Anlage, - in der Bauart von spezifisch gefertigten, aus mehreren rohrartigen Elementen bestehenden,    ohne Hinterradfederung ausgerüsteten Rahmen, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - poliert, - - in den Größen S, M, L und XL, - - mit Ursprung in der VR China, - werden in zweirädrigen Fahrrädern mit Hilfsmotor verbaut, - bilden das tragende Element eines Fahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teile für Fahrräder der Position 8711, Rahmen, poliert, mit Ursprung in China, Rahmen aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der  Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferenziellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI49013/25-18714911035

Rahmen, Fotos siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus Aluminium, - - mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, - - mit Ursprung in China, - - mit Bewilligung zur Umsetzung des Artikels 14 Absatz d) VO (EG) 88/97      (Codierung/Schlüssel: D019) sowie der Inanspruchnahme von autonomen      Zollaussetzungen und nichtpräfenezieller Zollkontingente in Verbindung mit der      Endverwendung (Codierung/Schlüssel: N990), - bildet das tragende Element eines Elektrofahrrades, - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil (Rahmen) für Fahrräder der Position 8711, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und / oder lackiert, anderer als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 31 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumpingmaßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung" "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI21764/22-18714911035

Fahrradrahmen, Foto siehe Anlage, - laut Antrag: - - aus mehreren rohrartigen Elementen aus Aluminium, - - mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 123 cm x 57 cm x 6 cm,   - - mit einem Lack versehen, - - bildet das tragende Element des Lastenfahrrades, - - unfertig, da an den Rahmen nach der Einfuhr noch weitere Rahmenteile (Hinterbau)     angeschweißt werden (weist jedoch im vorliegenden Zustand bereits die wesentlichen     Beschaffenheitsmerkmale der vollständigen Ware auf), - - mit Ursprung in der VR China, - - zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich Elektrofahrrädern), - - mit EUS-Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c     der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern     (einschließlich Elektrofahrrädern), - aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur   Verwendung an Fahrrädern mit Elektrohilfsmotor bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, lackiert, anderes als in den TARIC-Codes 8714 9110 21 bis 8714 9110 29 genannte, aus Aluminium, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern (einschließlich E-Bikes)" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme steht u. a. unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung des nichtpräferentiellen Zollkontingents in Verbindung mit der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung".

DEBTI41941/18-18714911023

Zusammenstellung, bestehend aus Rahmen, Steckachse und zwei Kugellager, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen (lt. Antrag): -- aus mehreren Elementen aus (lt. Antrag) Kohlenstofffasern und Aluminium, -- poliert, somit keine Ware der Codenummer 8714 9110 89 0, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Aluminium und Kohlenstoff- fasern, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

DEBTI22349/18-18714911021

Zusammenstellung, sog. Rahmenset, bestehend aus Rahmen, Vorderradgabel, Sattelstütze, Vorbau und Steuersatz, Foto siehe Anlage, - getrennte Einreihung aller Bestandteile, da es sich weder um ein unvollständiges Fahrrad, noch um eine Warenzusammenstellung zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder um eine aus verschiedenen Be- standteilen zusammengesetzte Ware handelt, - Rahmen (lt. Antrag): -- aus mehreren rohrartigen Elementen aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, -- lackiert, -- mit Ursprung in der VR China, -- in Mengen unter 300 Stück pro Monat (Art. 14 c) VO (EG) Nr. 88/97), -- mit EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern, -- aufgrund der Konzeption (u. a. Form und Abmessungen) erkennbar hauptsächlich zur Verwendung in Fahrrädern des Kapitels 87 bestimmt. "Teil für Fahrräder, Rahmen, mit Farbe versehen, eloxiert, poliert und/oder lackiert, mit Ursprung in China oder aus China versandt, in Mengen unter 300 Stück pro Monat, aus Kohlenstofffasern und Kunstharz, zur Verwendung bei der Herstellung von Fahrrädern" "Die Befreiung vom Antidumpingzoll aufgrund der besonderen Verwendung im Rahmen der Antidumping- maßnahme und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforderlichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: D019)". "Die Anwendung der autonomen Aussetzung aufgrund der Endverwendung und die Einreihung in die oben angegebene Codenummer des Zolltarifs stehen unter dem Vorbehalt der Vorlage der erforder- lichen Bescheinigung (Codierung/Schlüssel: N990)".

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