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Zugelassener Empfänger
Status des zugelassenen Empfängers, Pflichten und vereinfachte Verfahren.
Der zugelassene Empfänger Transit
Seit dem 19. April 2022 integriert Delta T die Nachrichten der Entladegenehmigung (IE043) und der Bemerkungen nach dem Entladen (IE044) gemäß den Vorschriften der Union.
Nicht versiegeltes Transportmittel
Im Fall eines nicht versiegelten Transportmittels kann der zugelassene Empfänger:
- Das Transportmittel entgegennehmen
- Seine Ankunft in Delta T melden
- Die Entladegenehmigung (IE043) erhalten – in der Regel fast gleichzeitig mit der Ankunftsmeldung
- Das Transportmittel entladen
- Die Bemerkungen nach dem Entladen (IE044) absenden
- Das Transportmittel nach dem Entladen wieder abfahren lassen
Ankunftsmeldung
Das Verfahren ähnelt der Meldung beim Zollamt. Die anzugebenden Informationen sind:
- Die MRN und das Zollamt der Bestimmung
- Der Ort der Ankunftsmeldung
- Die anschließend zugewiesene Zollbestimmung im Transit (optional)
- Die Zugelassene-Nummer (PDTI-Beziehung) – ermöglicht zu erkennen, ob der zugelassene Empfänger für eigene Rechnung oder in Vertretung handelt
- Das Feld „zugelassener Empfänger“ angekreuzt
- Die Angaben zum Empfänger ausgefüllt
- Der zugelassene Ortscode (Information aus der von Soprano erteilten Genehmigung, einsehbar unter „Voraussetzungen prüfen“)
Info: Der zugelassene Empfänger hat auch die Möglichkeit, bei der Ankunftsmeldung Verlaufereignisse anzugeben.
Entladegenehmigung
Nach der Ankunftsmeldung prüft der Betreiber, ob er die Entladegenehmigung (IE043) im Dashboard unter „Meine Zielmeldungen“ -> „Unvorhergesehene Ereignisse“ -> „Entladegenehmigung“ erhalten hat.
Das Menü zeigt deutlich an, ob die Anmeldung unter Kontrolle steht oder nicht.
Achtung: Wenn die Anmeldung unter Kontrolle steht, darf der zugelassene Empfänger die Waren nicht entladen, solange das Bestimmungszollamt keine Genehmigung erteilt hat.
Bemerkungen zum Entladen
Ab Erhalt der Entladegenehmigung (sofern keine Kontrolle vorliegt) kann der zugelassene Empfänger mit dem Entladen beginnen und seine Bemerkungen erfassen. Er hat eine Frist von 3 Tagen nach dem Datum der Ankunftsmeldung (Artikel 315 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447).
Die Bemerkungen können zwei Arten haben:
| Typ | Beschreibung | Folge |
|---|---|---|
| Konform | Keine festgestellten Abweichungen | Die Bewegung wird automatisch freigegeben |
| Nicht konform | Überschüsse, Fehlmengen, Fehler | Der Zoll überprüft und kann freigeben oder unter Kontrolle stellen |
Konforme Bemerkungen
Der Betreiber gibt an:
- Entladen abgeschlossen: Ja/Nein
- Konform: Ja
- Einen Kommentar/Beschreibung (optional)
Die schnelle Freigabe ist im Lebenszyklus der Anmeldung sichtbar. Bei Abwesenheit von Abweichungen erfolgt eine automatische Bereinigung.
Nicht konforme Bemerkungen
Wählt der zugelassene Empfänger „Konform: Nein“, erscheinen neue Felder:
- Abweichungen im allgemeinen Segment – z. B. ein Fehler bei Identität oder Nationalität des Transportmittels
- Abweichungen im Artikelsegment – einen deklarierten Artikel ändern, hinzufügen oder entfernen
Achtung: Bei nicht konformen Bemerkungen bleibt die Anmeldung im Status „Entladegenehmigung“ und wechselt noch nicht in den Status „Freigegeben am Bestimmungsort“ oder „Bereinigt“. Der Betreiber kann daher noch nicht über seine Waren verfügen, da diese möglicherweise unter Kontrolle gestellt werden.
Versiegeltes Transportmittel
Dieser Fall ähnelt sehr dem Fall eines nicht versiegelten Transportmittels, mit einer Ausnahme: dem Zeitpunkt der Übermittlung der Entladegenehmigung.
Der zugelassene Empfänger kann versiegelte Transportmittel empfangen (Zollplomben oder spezielle Plomben, die von einem zugelassenen Versender angebracht wurden). Bei Ankunft meldet er die Ankunft über die Ankunftsmeldung (IE007).
Es ergeben sich zwei Szenarien:
| Situation | Beschreibung |
|---|---|
| IE043 schnell erhalten | Der zugelassene Empfänger kann entladen und die Bemerkungen absenden |
| IE043 nicht erhalten (Kontrolle) | Die Bewegung wurde vom Bestimmungszollamt unter Kontrolle gestellt. Der zugelassene Empfänger darf nicht entladen und muss gegebenenfalls bei der Kontrolle des versiegelten Transportmittels anwesend sein |
Info: Im Lebenszyklus ist bei einer nach der Ankunftsmeldung eines versiegelten Transportmittels unter Kontrolle gestellten Anmeldung die Blase „Entladegenehmigung“ nicht vorhanden. Stattdessen erscheint die Blase „Unter Kontrolle gestellt“.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist ein zugelassener Empfänger Transit?
- Ein zugelassener Empfänger Transit (TAGE-Beziehung vom Typ ACE) ist berechtigt, Waren unter Transit direkt in seinen Räumlichkeiten zu empfangen, ohne ein Zollamt zu passieren. Er muss die Ankunft in Delta T melden und nach dem Entladen seine Bemerkungen absenden.
- Wie lange hat man Zeit, um die Bemerkungen nach dem Entladen abzusenden?
- Der zugelassene Empfänger hat eine Frist von 3 Tagen nach dem Datum der Ankunftsmeldung, um seine Bemerkungen zu erfassen, gemäß Artikel 315 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 2015/2447.
- Was passiert bei konformen Bemerkungen?
- Sind die Bemerkungen konform (keine festgestellten Abweichungen), wird die Bewegung automatisch freigegeben und eine automatische Bereinigung festgestellt. Der Betreiber kann dann über seine Waren verfügen.
- Was ist der Unterschied zwischen einem versiegelten und einem nicht versiegelten Transportmittel?
- Der Hauptunterschied betrifft den Zeitpunkt der Entladegenehmigung (IE043). Bei einem nicht versiegelten Transportmittel erfolgt diese fast gleichzeitig mit der Meldung. Bei einem versiegelten Transportmittel kann das Zollamt die Bewegung unter Kontrolle stellen, wodurch sich die Entladegenehmigung verzögert.
- Welche Nachrichten werden im Verfahren des zugelassenen Empfängers ausgetauscht?
- Die Hauptnachrichten sind: IE007 (Ankunftsmeldung durch den Betreiber), IE043 (Entladegenehmigung durch das Zollamt) und IE044 (Bemerkungen nach dem Entladen durch den zugelassenen Empfänger).