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Umleitung & Ausweichverfahren
Umleitungsverfahren und Ausweichpläne bei Nichtverfügbarkeit des Systems.
Umlenkung und Notfallverfahren
Die Umlenkung am Bestimmungsort und die Notfallverfahren sind zwei besondere Fälle der Transitverwaltung in Delta T.
Die Umlenkung am Bestimmungsort
Eine Umlenkung ist am Bestimmungsort während einer Transitoperation möglich. Konkret kann das Transportmittel zu einem anderen Bestimmungsamt (oder zu einem genehmigten Empfänger) gelangen als dem auf der Transitmeldung angegebenen.
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Nationale Umlenkung
Im Fall einer Umlenkung einer in der Delta T-Datenbank bekannten Bewegung wird die Annahme der Umlenkung automatisch von Delta T durchgeführt.
Nach einer Umlenkung ist zu unterscheiden:
- Das angegebene Amt (auf der Transitmeldung) – ursprünglich vorgesehener Bestimmungsort
- Das tatsächliche Amt – das Amt, bei dem die Ankunft der Waren tatsächlich gemeldet wurde
Internationale Umlenkung
Im Fall einer internationalen Umlenkung (die Meldung ist Delta T nicht bekannt) hat das Bestimmungsamt – ähnlich wie bei einer Umlenkung während der Durchfahrt – die Möglichkeit, die Umlenkung anzunehmen oder abzulehnen.
Lehnt es ab, muss der Beförderer zum angegebenen Bestimmungsamt fahren.
Im Falle der Annahme ist zwischen dem angegebenen Amt und dem tatsächlichen Amt zu unterscheiden.
Info: Das System Delta T betrachtet eine internationale Umlenkung als gegeben, wenn die Bewegung in der Delta T-Datenbank nicht bekannt ist, das heißt wenn kein französisches Amt in der Transitmeldung angegeben ist.
Die Notfallverfahren
Das Notfallverfahren wurde mit der Einführung von NCTS Phase 5 in Frankreich, wirksam ab Ende 2023, grundlegend geändert.
Vor NCTS Phase 5
Die Bestimmungen der DA Nr. 6686 vom 2. Oktober 2006, insbesondere Merkblatt 51 und die folgenden Merkblätter, blieben anwendbar.
Seit NCTS Phase 5
Das neue Notfallverfahren ist der „Fortführungsplan für die Unionstransitoperationen“.
Die Details dieses Verfahrens sind im Anhang 72-04 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 einsehbar.
Achtung: Das Notfallverfahren gilt bei Nichtverfügbarkeit des europäischen Kernanwendungssystems (NCTS) der IT-Systeme zur Verwaltung der Transitmeldungen. Es soll die Fortführung der Transitoperationen auch bei einem Systemausfall gewährleisten.
Grundsätze des Fortführungsplans
Der Fortführungsplan für die Unionstransitoperationen sieht vor:
- Die Möglichkeit, Transitoperationen bei Nichtverfügbarkeit des IT-Systems fortzusetzen
- Die Verwendung von Papierdokumenten als vorübergehenden Ersatz für elektronische Nachrichten
- Die Wiedereingliederung der Daten in das IT-System nach Wiederherstellung des Dienstes
Info: Für die Betreiber wird der Übergang zum Fortführungsplan von den Zollbehörden angekündigt. Die Beförderer müssen in der Lage sein, während der gesamten Dauer der Nichtverfügbarkeit die Transitdokumente in Papierform vorzulegen.
Häufig gestellte Fragen
- Was ist eine Umlenkung am Bestimmungsort in Delta T?
- Eine Umlenkung am Bestimmungsort tritt auf, wenn das Transportmittel zu einem anderen Bestimmungsamt oder zu einem genehmigten Empfänger fährt als dem auf der Transitmeldung angegebenen.
- Was ist der Unterschied zwischen einer nationalen und einer internationalen Umlenkung?
- Eine nationale Umlenkung betrifft eine in der Delta T-Datenbank bekannte Bewegung und wird automatisch akzeptiert. Eine internationale Umlenkung betrifft eine nicht bekannte Bewegung (kein französisches Amt in der Meldung) und kann vom Bestimmungsamt akzeptiert oder abgelehnt werden.
- Was ist der Fortführungsplan für die Transitoperationen?
- Dies ist das neue Notfallverfahren, das mit NCTS Phase 5 eingeführt wurde. Es ermöglicht die Fortsetzung der Transitoperationen mit Papierdokumenten bei Nichtverfügbarkeit des IT-Systems und die Wiedereingliederung der Daten nach Wiederherstellung des Dienstes.
- Wann wird das Notfallverfahren angewendet?
- Das Notfallverfahren wird bei Nichtverfügbarkeit des europäischen Kernanwendungssystems (NCTS) der IT-Systeme zur Verwaltung der Transitmeldungen angewendet. Der Beginn wird von den Zollbehörden angekündigt.