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Abgangsverwaltung
Abgangszollstelle, Ueberlassung, Verschlüsse und Versandfrist.
Verwaltung bei der Abfahrt
Sobald die Transitmeldung validiert und die MRN erhalten wurde, stehen dem Betreiber in Delta T verschiedene Verwaltungsfunktionen bei der Abfahrt zur Verfügung.
Ausdruck des Begleitdokuments (TAD)
Es ist möglich, das Begleitdokument auszudrucken, wenn die Meldung, die beim Abgangszollamt eingereicht wurde, den Status „Valide BAE“ hat. Der Reiter „Begleitdokument drucken“ ist im Menü „Meine Funktionen“ verfügbar.
Das Begleitdokument im PDF-Format wird auf den Computer/das Terminal heruntergeladen und kann in Papierform ausgedruckt werden.
Info: Sobald NCTS Phase 5 im gesamten Zollgebiet der Union umgesetzt ist, müssen die Beförderer das Begleitdokument nicht mehr zwingend in Papierform vorlegen. Sie müssen mindestens in der Lage sein, die MRN der betreffenden Transitbewegung vorzulegen.
Achtung: Es ist noch zu klären, ob diese Erleichterung für Bewegungen unter Transit bei Abgang oder Ziel in Länder des Gemeinsamen Transitübereinkommens (Schweiz, Norwegen, Türkei) gilt oder nicht. Diese Länder könnten weiterhin die Vorlage der Begleitdokumente in Papierform verlangen.
Der Berichtigungsantrag
Der Benutzer hat die Möglichkeit, eine oder mehrere Angaben der Transitmeldung nach Erhalt der MRN (aber vor dem BAE) zu berichtigen.
Bedingungen und Einschränkungen
- Die Berichtigung darf sich nur auf bereits deklarierte Daten beziehen
- Es ist nicht möglich, neue Positionen in der Meldung hinzuzufügen
- Der Antrag kann nicht genehmigt werden, wenn die Meldung bereits kontrolliert wird oder wenn sie bereits den BAE erhalten hat
Berichtigungsverfahren
- Öffnen Sie die Meldung über das Dashboard oder die erweiterte Suche
- Klicken Sie auf „Meine Funktionen“ und dann auf „Berichtigungsantrag stellen“
- Es erscheint ein Bildschirm in zwei Teilen:
- Oben: der Grund für den Antrag (Pflichtfeld), die rechtliche Begründung und ein Kommentar
- Unten: die vollständige Zusammenfassung der bearbeitbaren Meldung
Die meisten Daten sind änderbar. Beispielsweise kann das Fristdatum für die Warenpräsentation beim Bestimmungszollamt geändert werden.
Anzeige der Änderungen
Wenn eine Angabe geändert wird, erscheinen zwei Schaltflächen:
- Ein Tooltip (in Blau), der anzeigt, dass die Angabe vom Benutzer geändert wurde
- Ein Pfeil (in Gold), mit dem die Berichtigung rückgängig gemacht werden kann
Nachdem die Daten geändert wurden, klicken Sie auf „Absenden“, um den Antrag an das Abgangszollamt zu senden. Die Berichtigungen werden dann in Gold mit durchgestrichenen alten Angaben angezeigt.
Der Betreiber kann anschließend „Berichtigungsantrag anzeigen“ wählen, um die Änderungen zu bestätigen.
Der Antrag auf Ungültigerklärung
Ähnlich wie beim Berichtigungsantrag kann der Betreiber einen Antrag auf Ungültigerklärung stellen:
- Vor Erteilung des BAE – beispielsweise bei Doppelmeldungen
- Nach Erhalt des BAE – in Ausnahmefällen (Artikel 148 der delegierten Rechtsakte, delegierte Verordnung (EU) 2015/2446)
Verfahren zur Ungültigerklärung
- Öffnen Sie die Meldung und klicken Sie auf „Meine Funktionen“ und dann auf „Antrag auf Ungültigerklärung stellen“
- Geben Sie den Grund (Pflichtfeld), die rechtliche Begründung und ggf. einen Kommentar ein
- Klicken Sie auf „Absenden“
Info: Die rechtliche Begründung für eine Ungültigerklärung vor dem BAE lautet „Artikel 174 der Zollkodex der Union – Ungültigerklärung vor BAE“.
Anzeige der Anträge
In beiden Fällen (Berichtigung und Ungültigerklärung) muss der Betreiber nach Antragstellung warten, bis das Abgangszollamt antwortet. Die Anträge können im Operator-Dashboard im Menü „Meine Meldungen bei Abgang“ eingesehen werden.
Mögliche Status sind:
| Status | Beschreibung |
|---|---|
| Berichtigungsantrag | Antrag eingereicht, wartet auf Genehmigung |
| Antrag auf Ungültigerklärung | Antrag eingereicht, wartet auf Genehmigung |
| Vorzeitig – ungültig erklärt | Vorzeitige Meldung vom Abgangszollamt ungültig erklärt |
Achtung: Anträge auf Ungültigerklärung nach BAE sind durch die Rechtsvorschriften streng geregelt (Artikel 32 Anhang 1 des Gemeinsamen Transitübereinkommens und Artikel 148 des delegierten Rechtsakts). Diese Anträge können vom Dienst akzeptiert oder abgelehnt werden.
Die vorzeitige Meldung
Delta T bietet die Möglichkeit, eine Transitmeldung vorzeitig abzugeben, wodurch der Betreiber seine Formalitäten erleichtern kann, indem er bereits vor dem tatsächlichen Abgang der Waren die ihm bereits vorliegenden Daten eingibt.
Normaler Weg
Die Wahl der vorzeitigen Abgabe erfolgt im ersten Bildschirm der Meldungserstellung („Vorzeitige Meldung: Ja“).
Ein zusätzliches Feld erscheint: das voraussichtliche Abgangsdatum im Transit – das Datum, an dem der Betreiber erwartet, die Meldung validieren zu können.
Im letzten Bildschirm wird eine Schaltfläche „Vorzeitige Abgabe“ (statt „Validieren“) angeboten, um die vorzeitige Meldung abzugeben.
Achtung: Nach der vorzeitigen Abgabe wird keine MRN vergeben, außer in zwei Fällen:
- Wenn Sicherheits-/Schutzdaten der Meldung beigefügt sind
- Wenn es sich um eine vorzeitige Meldung „Brexit“ mit einem Versandland GB, IE oder XI handelt
In anderen Fällen wird die MRN erst bei der Validierung der Meldung vergeben.
Validierung der vorzeitigen Meldung
Der Betreiber kann seine vorzeitige Meldung auf zwei Arten validieren:
- Aus der Meldung heraus: Öffnen Sie die vorzeitige Meldung und klicken Sie unter „Meine Funktionen“ auf „Vorzeitige Meldung validieren“
- Über das Menü: Klicken Sie auf „Bei Abgang“ und dann auf „Vorzeitige Meldung validieren“, geben Sie die LRN ein und klicken Sie auf „Laden“
Ein zusätzlicher Bildschirm fragt ab:
- Das Fristdatum für die Warenpräsentation beim Bestimmungszollamt
- Die Identität des Beförderungsmittels bei der Abfahrt (später bekannt)
- Die Nationalität des Beförderungsmittels bei der Abfahrt
- Der nicht genehmigte Ort (falls zutreffend)
Nach der Validierung erhält die Meldung eine MRN.
Info: Wenn die vorzeitige Meldung nicht innerhalb von 30 Tagen validiert wird, wird sie automatisch ungültig.
Unterwegs – Durchgangszollämter
Bestimmte Transitvorgänge erfordern die Anwesenheit eines oder mehrerer Durchgangszollämter (gemeinsamer Transit, der einen oder mehrere Mitgliedstaaten und/oder CTC-Länder umfasst).
Das Durchgangszollamt ist das erste Zollamt des neuen durchquerten Zollgebiets.
Das Durchgangszollamt ist verpflichtet, die Durchfahrt des Beförderungsmittels zu melden. Diese Maßnahme gilt auch im Falle einer Umleitung.
Achtung: Ein Bestimmungszollamt, das zugleich Durchgangszollamt ist, muss unbedingt die Durchfahrt der Waren melden, bevor es deren Ankunft meldet.
Häufig gestellte Fragen
- Wann kann eine Transitmeldung berichtigt werden?
- Die Berichtigung ist nach Erhalt der MRN, aber vor dem BAE (Bon à Enlever) möglich. Sie darf sich nur auf bereits deklarierte Daten beziehen und es ist nicht möglich, neue Positionen hinzuzufügen.
- Wie druckt man das Transitbegleitdokument (TAD) aus?
- Das TAD kann gedruckt werden, wenn die Meldung den Status „Valide BAE“ hat. Sie müssen die Meldung in Delta T öffnen und dann den Reiter „Begleitdokument drucken“ im Menü „Meine Funktionen“ verwenden.
- Wie lange ist eine vorzeitige Meldung gültig?
- Eine vorzeitige Meldung muss innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Abgabe validiert werden. Nach Ablauf dieser Frist wird sie automatisch vom System ungültig erklärt.
- Kann eine Meldung nach dem BAE ungültig erklärt werden?
- Ja, aber nur in Ausnahmefällen, die durch die Rechtsvorschriften geregelt sind (Artikel 148 der delegierten Rechtsakte, delegierte Verordnung EU 2015/2446). Diese Anträge können vom Zoll akzeptiert oder abgelehnt werden.
- Was ist ein Durchgangszollamt und wann ist es erforderlich?
- Ein Durchgangszollamt ist das erste Zollamt des neuen durchquerten Zollgebiets bei einem gemeinsamen Transit, der mehrere Mitgliedstaaten oder CTC-Länder umfasst. Es ist zuständig für die Meldung der Durchfahrt des Beförderungsmittels.