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Ankunftsanzeige
Gestellung der Waren bei der Bestimmungszollstelle und Ankunftsanzeige.
Ankunftsbenachrichtigung am Bestimmungsort
Außer bei Vereinfachungen muss ein Transitvorgang mit der Vorlage der Waren beim Abgangszollamt beginnen und mit der Vorlage beim Bestimmungszollamt enden. Wenn das Transportmittel und die Waren ankommen, muss in Delta T eine Ankunftsbenachrichtigung erfolgen.
Ankunftsbenachrichtigung im Normalverfahren
Die Ankunftsbenachrichtigung wird vom Betreiber (Nachricht IE007) oder von einem Zollbeamten (Nachricht IE006) durchgeführt.
Verfahren
- Klicken Sie auf den Reiter „Am Bestimmungsort“ und dann auf „Ankunft der Waren melden“
- Ein detaillierter Bildschirm zur Ankunftsbenachrichtigung ist dann auszufüllen
Auszufüllende Daten
| Daten | Beschreibung |
|---|---|
| MRN | Geben Sie die betreffende MRN ein. Eine Prüfung stellt sicher, dass sie existiert und noch nicht benachrichtigt wurde |
| Schaltfläche „Laden“ | Lädt die bereits in der Delta T-Datenbank vorhandenen Informationen |
| Ort der Ankunftsbenachrichtigung | Das Zollamt |
| Zollbestimmung nach dem Transit | Optional – ermöglicht die Kenntnis des zollrechtlichen Verbleibs der Waren nach dem Transit |
| Feld genehmigter Empfänger | Nur anzukreuzen, wenn die Ankunft bei einem genehmigten Empfänger erfolgt |
| Genehmigungsnummer | Liste der Genehmigungen (PDTI-Beziehungen), für die der benachrichtigende Betreiber Berechtigungen besitzt |
| Nicht genehmigter Ort | Falls das Amt einen anderen Ort als sein Gelände für die Benachrichtigung bestimmt hat |
| Zwischenfall während des Transports | Möglichkeit, eventuelle Transportzwischenfälle anzugeben (die im DocAcc vermerkt werden müssen) |
Ergänzender Bildschirm
Nach Eingabe der Ankunftsbenachrichtigung ermöglicht ein zweiter Bildschirm die Angabe von:
- Dem Ort der Warenbewegung
- Dem Zollabfertigungsbeauftragten (falls zutreffend)
- Dem fahrbaren Material/Transportfahrzeug (mit Option „Umschlag“)
- Den neuen Plomben (falls zutreffend)
Bewegungskonsultation
Im Dashboard kann der Betreiber die benachrichtigte Erklärung im Menü „Meine Erklärungen am Bestimmungsort“ finden.
Er kann auf die Liste der Bewegungen entweder über die Filterbuttons oben im Bildschirm oder durch Sortierung der Spalten zugreifen.
Durch Klicken auf das Augensymbol erhält der Betreiber die Detailansicht der Erklärung mit der Möglichkeit, den Lebenszyklus der Bewegung unten auf der Seite einzusehen.
Lebenszyklus
Der Lebenszyklus zeigt chronologisch alle Phasen der Transitbewegung an:
MRN bestätigt -> Freigabe -> Garantie aktiviert -> Transitbeginn
-> Empfang der vorzeitigen Ankunftsmeldung -> Ankunftsbenachrichtigung
-> Freigabe am Bestimmungsort -> Abfertigung
Unter Kontrolle stellen
Wenn die Bewegung vom Dienst unter Kontrolle gestellt wurde, ist diese Information sichtbar:
- Im Lebenszyklus der Erklärung
- Im Dashboard unter den Rubriken:
- „Meine Erklärungen am Abgang“ -> „Vor BAE“ -> „Unter Kontrolle am Abgang“
- „Meine Erklärungen am Bestimmungsort“ -> „Auftreten von Unvorhergesehenem“ -> „Unter Kontrolle am Bestimmungsort“
Info: Ab der Nachricht „Freigegeben am Bestimmungsort“ kann der Betreiber über seine Waren verfügen und ihnen eine neue zollrechtliche Bestimmung zuweisen. Zwei Monate nach diesem Endstatus wird die Bewegung archiviert und verschwindet aus dem Dashboard.
Häufig gestellte Fragen
- Wie führt man eine Ankunftsbenachrichtigung in Delta T durch?
- Sie müssen auf den Reiter „Am Bestimmungsort“ und dann „Ankunft der Waren melden“ klicken, die MRN der betreffenden Bewegung eingeben, die erforderlichen Daten (Ort, zollrechtliche Bestimmung, eventuelle Zwischenfälle) angeben und dann bestätigen.
- Welche Nachrichten werden bei der Ankunftsbenachrichtigung ausgetauscht?
- Die Ankunftsbenachrichtigung wird vom Betreiber über die Nachricht IE007 oder von einem Zollbeamten über die Nachricht IE006 durchgeführt.
- Was ist der Lebenszyklus einer Transitbewegung?
- Der Lebenszyklus zeigt chronologisch alle Phasen der Bewegung an: MRN bestätigt, Freigabe, Garantie aktiviert, Transitbeginn, Empfang der vorzeitigen Ankunftsmeldung, Ankunftsbenachrichtigung, Freigabe am Bestimmungsort und Abfertigung.
- Was passiert, wenn eine Bewegung unter Kontrolle gestellt wird?
- Die Information ist im Lebenszyklus der Erklärung und im Dashboard sichtbar. Der Betreiber kann über die Waren nicht verfügen, solange die Kontrolle nicht abgeschlossen ist.
- Ab wann kann der Betreiber über seine Waren verfügen?
- Ab der Nachricht „Freigegeben am Bestimmungsort“ kann der Betreiber über seine Waren verfügen und ihnen eine neue zollrechtliche Bestimmung zuweisen. Die Bewegung wird zwei Monate nach diesem Endstatus archiviert.