BTI DE2300/17-1
Description des marchandises
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um eine Gewürzmischung, bestehend aus getrockneten, unzerkleinerten - weißen Pfefferkörnern der Pos. 0904, - schwarzen Pfefferkörnern der Pos. 0904, - länglichen Fruchtständen von Piper longum (Langpfeffer) der Pos. 0904, - Pimentfrüchten der Pos. 0904, - Kubebenpfefferfrüchten der Pos. 1211 und - roten Beerenfrüchten der Gattung Schinus (syn. rosa Pfeffer) der Pos. 0910. Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, die andere Stoffe enthält. Aufgrund der Gewichtsanteile wird der Charakter der Ware durch die Gewürze bestimmt. Der so genannte Pfeffer-Mix Exotik ist in einem bedruckten sog. Schlauchbeutel aus Kunststofffolie (Inhalt 50 g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9, kein Curry, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.